Beschlussvorlage - BV/2021/0592
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Haushaltssatzung Doppelhaushalt 2021/2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen (2)
- Bearbeiter:
- Andrea Kihm
- Beteiligt:
- Finanzen (2)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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02.02.2021
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Beschlussvorschlag
Der nachstehend abgedruckten 1. Änderungssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt St. Ingbert für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird zugestimmt:
1. Änderungssatzung zur
Haushaltssatzung der Stadt St. Ingbert
für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der derzeit geltenden Fassung wird mit Beschluss des Stadtrates vom 02.02.2021 folgende 1. Änderungssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt St. Ingbert für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 vom 07.12.2020 beschlossen:
Artikel 1
Der § 1 Nr. 2 der Haushaltssatzung wird wie folgt neu gefasst:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt | für das Haushaltsjahr | ||
| 2021 | 2022 | |
| € | € | |
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2. | im Finanzhaushalt mit |
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.318.089 | 5.786.729 |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.172.269 | 12.906.231 |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -4.854.180 | -7.119.502 |
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| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.974.953 | 10.943.711 |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.517.378 | 2.997.746 |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.457.575 | 7.945.965 |
Der § 2 der Haushaltssatzung wird wie folgt neu gefasst:
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Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen | ||
wird festgesetzt auf | 4.854.180 | 10.819.502 |
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.21 in Kraft
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St. Ingbert, den 03.02.2021 | ||
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Prof. Dr. Ulli Meyer | ||
Oberbürgermeister | ||
Erläuterung
Es haben sich jedoch Änderungen bei der Höhe der Aufnahme von Investitionskrediten ergeben, die im Zusammenhang mit der Finanzierung von investiven Haushaltsresten zu sehen sind.
In den Jahren 2017 bis 2019 hat die Stadtverwaltung, gemäß der Vorgabe des Landesverwaltungsamtes, im jeweiligen Haushalt geplant, einen Teil ihrer Investitionen aus der (damals noch vorhandenen) Liquiditätsreserve zu finanzieren. In dieser Höhe waren zum Ausgleich des Saldos aus Investitionstätigkeit keine Investitionskredite veranschlagt worden. Damit wurde § 83 Abs. 3 KSVG Rechnung getragen.
Diese Liquiditätsreserve ist bzw. wird jedoch aufgrund der Corona bedingten Einbrüche bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer sowie der Gewerbesteuererstattungen an den größten Gewerbesteuerzahler der Stadt nicht mehr vorhanden. Aus diesem Grund sind die noch nicht final realisierten Investitionen aus Vorjahren, (Übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren) teilweise nicht mehr finanziert.
Die Kommunalaufsicht erkennt an, dass in den Jahren seit 2014 veranschlagte und von ihr genehmigte Investitionskredite in Höhe von rd. 3,7 Mio. € von der Stadtverwaltung nicht aufgenommen wurden. Deren Aufnahme hätte das Abschmelzen der Liquiditätsreserve entsprechend verringert.
Die Kommunalaufsicht hat daher signalisiert, zusätzliche Investitionskredite von 3,7 Mio. € zu genehmigen. Diese müssen jedoch im aktuellen Haushaltsplan 2021/2022 entsprechend veranschlagt werden.
Aus diesem Grund ist eine 1. Änderungssatzung zur Haushaltssatzung erforderlich.
Die Änderung ist bei § 1 Nr. 2. (Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit sowie Saldo aus Finanzierungstätigkeit) und § 2 erforderlich. In diesem Zusammenhang wurden in §1 Nr. 2 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit für das Haushaltsjahr 2022 von bisher 7.243.711 € um 3.700.000 € auf 10.943.711 € sowie der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit von bisher 4.245.965 € um 3.7000.00 € auf 7.945.965 € erhöht. Des Weiteren wurde in § 2 der Gesamtbetrag der Kredite für das Haushaltsjahr 2022 von bisher 7.119.502 € um 3.700.000 € auf 10.819.502 € erhöht.
Die von der Änderung betroffenen Abschnitte im Haushaltsplan werden entsprechend angepasst.
