Antragsvorlage - AN/2021/385
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Neubau Kindergarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Nadine Tauber
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Vorberatung
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03.02.2021
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Erläuterung
OV Weber und die SPD-Ortratsfraktion Rohrbach haben um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.
Es wurden zur Verortung des Neubaus der Kinderbetreuungseinrichtung mehrere Standorte mit Priorität betrachtet. Es handelt sich um die Standorte
- südlich der Straße im Stegbruch,
- nördlich der Straße im Stegbruch,
- Straße St. Ingberter Flur,
- Frankenwaldsportplatz.
Mit Ausnahme des Standortes "Frankenwaldsportplatz" ist bei allen anderen Standorten der Erwerb zusätzlicher privater Flächen notwendig. Alle in Frage kommenden Grundstückeigentümer wurden kontaktiert und zu einer Versammlung eingeladen, in deren Verlauf seitens der Verwaltung zu Fragen und Bedenken Stellung genommen worden ist. Da die Standorte "St. Ingberter Flur" und "Frankenwaldsportplatz" alternativ auch zu Wohnquartieren entwickelt werden könnten, wurde des Weiteren eine offene Bürgerbeteiligung durchgeführt, in deren Rahmen die jeweiligen Entwicklungsoptionen - Wohngebiet oder Standort Kindertagesstätte, diskutiert und bewertet wurden.
Bekanntlich hat sich in der näheren Betrachtung der Standorte herausgestellt, dass der Standort südlich der Straße Im Stegbruch inmitten einer Altlastenverdachtsfläche lag, gelistet beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA). Dies konnte für die Wahl des Standortes nicht unbeachtlich bleiben. Genaue Angaben zur Art der Kontamination lagen allerdings nicht vor. Zur Annäherung an die Problematik wurden durch das Erdbaulaboratorium orientierende Untersuchungen zur Altlastengefährdungsabschätzung durchgeführt. Das LUA hat auf Anfrage mit Schreiben vom 12. Januar 2021 mitgeteilt, dass nach den vorgelegten Untersuchungsergebnissen die entsprechende Fläche mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 aus dem Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen entlassen wurde.
Als Alternative bot sich im Bereich "Stegbruch" ein weiterer Standort an, auch hierfür wäre der Zukauf einer privaten Fläche aus dem Grundstück Rohrbach Nr. 901/15 notwendig (s. Lageplan). Die Grundstückseigentümerin selbst ist hochbetagt, ihre rechtlichen Belange werden von ihrer Tochter wahrgenommen. Nach deren Aussage ist ein Verkauf der angefragten Fläche an die Stadt jedoch ausgeschlossen, dies stehe im Einklang mit dem seit Jahr und Tag ausdrücklich bekundeten Willen ihrer Mutter.
Antwort Verwaltung Antrag SPD Ortsratsfraktion:
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Standort südlich der Straße im Stegbruch inmitten einer Altlastenverdachtsfläche lag, stand dieser Standort in Frage, wobei keine gesicherten Erkenntnisse vorlagen, welcher Art etwaige Kontaminationen sein könnten. Kontaminierte Flächen stellen in Grundstücksgeschäften eine besondere Problematik dar. Sie stellen eine Wertminderung des Grundstücks dar und führen im Verkaufsfall zur Anwendung des Bundesbodenschutzgesetzes mit Durchgriffshaftung zu Lasten des Voreigentümers. Darüber wurde mit der Grundstückseigentümerin und ihrem Lebenspartner grundsätzlich gesprochen und ein hausinterner Vermerk angefertigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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