Beschlussvorlage - BV/2020/0542
Grunddaten
- Betreff:
-
Herrichtung Entree Fußgängerzone im Bereich „Im Sumpe“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thea Holzer
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2020
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Beschlussvorschlag
- Zur Finanzierung der nicht gedeckten Kosten für die Herrichtung des Entrees der Fußgängerzone Im Bereich " Im Sumpe" werden von der Buchungsstelle 1.1.11.02/1906.782300 Erwerb eines Teilbereichs der Alten Baumwollspinnerei (Erwerb) Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 45.000,00 € umgewidmet und der Buchungsstelle 5.4.10.01.1460.783200 Herrichtung Entree Fußgängerzone im Bereich „Im Sumpe“ zugeführt.
- Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung die notwendigen Aufträge der einzelnen Gewerke ohne die Zustimmung des zuständigen Fachausschusses zu vergeben, sofern die Auftragssummen die vorliegende Gesamtkostenschätzung in Höhe von 115.000 € nicht übersteigen.
Erläuterung
Für die Maßnahme Herrichtung des Entrees Fußgängerzone im Bereich „Im Sumpe“ wurde vom Geschäftsbereich GB 6 eine Kostenschätzung in Höhe von 115.000,00 € brutto erstellt. Diese Kostenschätzung beinhaltet die Bausteine Abriss der alten Garagen inklusive Erneuerung der Abdichtung des anstehenden Gebäudes, sowie Erneuerung des vorhandenen Schmutzwasserkanals und die Freiraum-, bzw. Platzgestaltung. Im Investitionsprogramm des aktuellen Haushaltes stehen auf der Buchungsstelle 5.4.10.01.1460.783200 Herrichtung Entree Fußgängerzone im Bereich „Im Sumpe“ Mittel in Höhe von rund 73.000 € zur Verfügung. Um beim Fördergeber (Ministerium für Inneres Bauen und Sport) erfolgreich einen Antrag auf Förderung der Teilmaßnahmen Abriss der alten Garagen inklusive Erneuerung der Abdichtung des anstehenden Gebäudes, sowie Erneuerung des vorhandenen Schmutzwasserkanals (Förderquote maximal 50 %) stellen zu können müssen die voraussichtlichen Gesamtkosten voll umfänglich gemäß dem Bruttoprinzip im Haushalt dargestellt werden.
Um dies zu gewährleisten schlägt die Verwaltung vor Deckungsmittel in Höhe von 42.000 € von der Buchungsstelle von der Buchungsstelle 1.1.11.02/1906.782300 Erwerb eines Teilbereichs der Alten Baumwollspinnerei (Erwerb) umzuwidmen und der Buchungsstelle 5.4.10.01.1460.783200 Herrichtung Entree Fußgängerzone im Bereich „Im Sumpe“ zuzuführen. Bei den zur Deckung vorgeschlagenen Mitteln handelt es sich um Haushaltsreste aus Vorjahren, die weder konkret mit Aufträgen hinterlegt oder konkret verplant sind und insofern zur Deckung der Kosten der Maßnahme geeignet sind.
Aus Sicht der Verwaltung ist das beschleunigte Verfahren einer vorzeitigen Auftragsvergabe ohne Beschluss des zuständigen Fachausschusses in diesem Fall angemessen, um eine frühe Fertigstellung der Maßnahme zum Beginn der Freiluftsaison zu ermöglichen.
Zur Umsetzung der Maßnahme nicht benötigte Mittel sind nach Beendigung der Maßnahme wieder den ursprünglichen Buchungsstellen zuzuführen.
