Beschlussvorlage - BV/2020/0541

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.03.2020 beschlossenen Regelungen betreffend Stundung von Steuer- und gewerblichen Mietforderungen werden bis zum 30.06.2021 verlängert.

Bei Gewerbegeländeentwicklungsgesellschaft mbH (GGE) und Gewerbe- Technologiepark St. Ingbert GmbH (GTP) soll eine analoge Regelung herbeigeführt werden.

 

 

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Erläuterung

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie mit ihren immer noch teilweise existenzbedrohenden Belastungen von Gewerbebetrieben ist weiterhin mit Stundungsanträgen zu rechnen. Die Regelungen gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 23.03.2020 sollte daher bis zum 30.06.2021 verlängert werden.

Auf die in der Einladung zum Stadtrat am 23.03.2020 abgedruckten Bestimmungen der Abgabenordnung betr. „Stundung von Forderungen und Erlass von Stundungszinsen“ wird verwiesen.

Dem Geschäftsbereich Finanzen, Sachgebiet Steuern und Abgaben, liegen bisher (Stand:30.11.2020) 72 Stundungsanträge betr. Gewerbesteuern mit einem Volumen von rd. 677T€ vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die städtische Liquidität, die sich aufgrund der enormen Steuermindereinnahmen schon stark reduziert hat, verringert sich entsprechend weiter.

 

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