Beschlussvorlage - BV/2020/0534
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl ehrenamtlicher Beauftragter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2020
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Erläuterung
Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Herr Ewald Schetting wollte aus Altersgründen die Funktion nicht mehr weiterführen. Geplant war die Übernahme durch seinen Stellvertreter, Karl-Heinz-Dewald und in der Folge durch Herrn Boris Nicolai. Gemäß dem in der vergangenen Amtszeit des Stadtrates avisierten Wechsels wird nach dem Tod von Karl-Heinz Dewald Herr Boris Nicolai als sein Nachfolger vorgeschlagen.
Beauftragte für Soziales und Integration und Beauftragte für Soziales und Integration
Frau Wieth und Herr Rambaud wurden im März 2020 in der Sondersituation Corona zu ehrenamtlichen Beauftragten des Oberbürgermeisters berufen. Die ehrenamtlichen Beauftragten haben weder eine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, noch entfalten Sie rechtsverbindliches Verhalten für die Stadt im Außenverhältnis und erhalten auch keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung. Sie beraten Oberbürgermeister und Rat in ihren Themengebieten. Diese Funktion hat sich in den vergangenen Monaten bewährt und soll nun auch angesichts der fortdauernden Herausforderung durch Corona eine Bestätigung durch den Stadtrat erfahren.
Um ein einheitliches Berufungs-Verfahren für alle ehrenamtlichen Beauftragten zu haben, schlägt die Verwaltung vor, jeweils eine Wahl durch den Stadtrat nach § 46 KSVG vorzunehmen.
