Beschlussvorlage - BV/2020/0526

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadt übernimmt im Rahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag des freien Trägers künftig alle Trägeranteile für Investitionsmaßnahmen, substanzerhaltende Maßnahmen sowie der damit verbundenen zusätzlichen Personalkosten. Voraussetzung ist die Genehmigung der Landesbehörde sowie die Zustimmung der Verwaltung. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die freien Träger sich am künftigen Anmeldeportal der Stadt St. Ingbert sowie dem dazugehörigen Kooperationsvertrag beteiligen.

Reduzieren

Erläuterung

Die Stadt finanziert in Form von Zuschüssen sowohl die Betriebskosten (Sach- und Personalkosten) als auch Baumaßnahmen in den Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Grundlage hierzu findet sich in den §§ 13 ff. der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz (Ausführungs-VO SKBBG).

 

 

Personalkosten (§ 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Ausführungs-VO SKBBG)

 

Die angemessenen Personalkosten werden durch Eigenleistung des Trägers (10%), durch Zuschüsse vom Kreis (36%), durch Zuschüsse vom Land (37%) und durch Elternbeiträge (17%) gedeckt. Durch die Einführung des "Gute-Kita-Gesetz" verringert sich der prozentuale Anteil der Elternbeiträge bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 bis auf 12,5 % und der prozentuale Anteil des Landes erhöht sich entsprechend bis auf 41,5 %. Der Anteil des Trägers von 10% bleibt gleich.

 

Finanzierung Personalkosten

Stand 2020

Land

37%

Kreis

36%

Elternbeitrag

17%

Träger

10%

 

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2009 wird bereits auf Antrag der freien Träger der Trägeranteil an den Personalkosten im Krippenbereich von der Stadt übernommen. Mit Beschluss vom 12.05.2016 übernimmt die Stadt jeweils den Trägeranteil an den Personalkosten für die Personalisierung von zusätzlichen Kindergartengruppen in der Kinderkirche St. Pirmin und der Kindertagesstätte Herz Maria.

 

Investitionskosten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 Ausführungs-VO SKBBG)

 

Die angemessenen Aufwendungen werden zu 40% durch das Land finanziert. Für die restliche Finanzierung wurde in den vergangenen Jahren vereinbart, dass bei allen Investitionsmaßnahmen von freien Trägern der Finanzierungsanteil zwischen Kreis und Kommune aufgeteilt wird: der Saarpfalz-Kreis übernimmt 30% des Trägeranteils und die Kommune 30%. Der Anteil des Trägers beträgt somit 0%.

 

 

Finanzierung künftiger Baumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze

 

Richtlinien 2019

bisherige Regelung

unter Berücksichtigung von Beschlüssen Stadtrat

Land

40%

Kreis

30%

Kommune

30%

Freie Träger

  0%

 

 

 

Investitionskosten zu substanzerhaltenden Sanierungsmaßnahmen (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 Ausführungs-VO SKBBG)

 

Die angemessenen Aufwendungen werden zu 30% durch das Land finanziert. Für die restliche Finanzierung wurde in den vergangenen Jahren vereinbart, dass bei allen Maßnahmen von freien Trägern auf Antrag der Kreis 30%, die Kommune 30% (Beschluss Stadtrat vom 27.02.2020) und der freie Träger 10% finanziert. Der Anteil des Trägers beträgt somit 10%.

 

Finanzierung substanzerhaltender Sanierungsmaßnahmen

Richtlinien 2019 bisherige Regelung unter Berücksichtigung von Beschlüssen Stadtrat

 

Land

30%

Kreis

30%

Kommune

30%

Freie Träger

10%

 

 

Seit geraumer Zeit fordern die freien Träger bei allen Maßnahmen des Ausbaus von Einrichtungen bzw. bei der Ausweitung des Betreuungsangebotes Kostenneutralität für den Träger sowohl im Personal- als auch im Investitionskostenbereich. Es ist davon auszugehen, dass die freien Träger künftige quantitative und qualitative Maßnahmen nur durchführen, wenn die Stadt den Trägeranteil an den Personalkosten und an den Investitionskosten übernimmt.

 

Um das Betreuungsangebot sowie die Trägervielfalt im Stadtgebiet zu gewährleisten schlägt die Verwaltung vor, dass auf Antrag des freien Trägers nach Zustimmung der Verwaltung und nach Genehmigung durch die Landesbehörde künftig alle Trägeranteile für Investitionsmaßnahmen, substanzerhaltenen Maßnahmen sowie der damit verbundenen Personalkosten für die Erweiterung und den Erhalt der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen übernommen werden.

 

Sollte die Zustimmung der Verwaltung nicht erteilt werden, wird der Antrag dem zuständigen Ausschuss sowie dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Grundlage dieses Vorschlages ist der Antrag der Regionalverwaltung des Bischöflichen Ordinariats als Träger der katholischen Kindertagesstätten im Stadtgebiet St. Ingbert.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen können derzeit nicht beziffert werden. Mittel werden nach Antragstellung der Freien Träger im Haushalt/Nachtragshaushalt bereitgestellt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...