Beschlussvorlage - BV/2020/0497
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich "CISPA Innovationcampus Alte Schmelz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Miriam Wunn
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2020
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "CISPA Innovation Campus Alte Schmelz" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen
Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht
für den Bereich "CISPA Innovation Campus Alte Schmelz"
Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 07. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für folgende Flurstücke in der Gemarkung St. Ingbert:
Flur 9, Flurstücksnummer
2079/0038 |
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Flur 10, Flurstücksnummer
2302/0002 | 2305/0008 | 2291/0010 | 2328/0006 | 2317/0004 | 2323/0000 |
2383/0029 | 2305/0007 | 2291/0009 | 2328/0005 | 2291/0021 | 2325/0000 |
2303/0000 | 2305/0010 | 2291/0012 | 2310/0003 | 2291/0014 | 2326/0034 |
2308/0000 | 2305/0005 | 2307/0002 | 2328/0001 | 2291/0025 | 2326/0047 |
2304/0000 | 2316/0003 | 2307/0001 | 2291/0026 | 2291/0013 | 2326/0062 |
2383/0028 | 2316/0001 | 2310/0006 | 2302/0001 | 2320/0002 | 2326/0007 |
2305/0009 | 2316/0002 | 2310/0005 | 2317/0001 | 2321/0001 | 2326/0061 |
2383/0021 | 2315/0002 | 2291/0011 | 2317/0007 | 2322/0000 | 2326/0048 |
2326/0063 | 2326/0041 | 2326/0055 | 2292/0017 | 2326/0054 | 2292/0016 |
2326/0064 | 2291/0030 | 2291/0029 | 2291/0032 | 2291/0031 | 2292/0007 |
2283/0001 | 2283/0002 | 2282/0002 | 2291/0006 | 2273/0002 | 2273/0012 |
2292/0014 | 2326/0022 | 2282/0001 | 2273/0010 | 2291/0018 | 2273/0004 |
2291/0017 | 2291/0015 | 2291/0016 | 2291/0027 | 2273/0001 | 2292/0012 |
2292/0010 | 2315/0001 | 2328/0003 | 2328/0004 | 2317/0006 | 2320/0001 |
2366/0044 | 2273/0011 | 2317/0002 | 2273/0006 | 2273/0008 |
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Flur 11, Flurstücksnummer
2582/0002 | 2581/0003 | 2581/0002 | 2581/0004 | 2581/0005 | 2580/0000 |
2578/0007 | 2578/0003 | 2577/0002 | 2577/0000 | 2576/0000 | 2575/0002 |
2575/0001 | 2573/0001 | 2573/0002 | 2571/0002 | 2571/0001 | 2570/0003 |
2570/0004 | 2623/0030 | 2623/0031 | 2623/0035 | 2623/0034 | 2570/0006 |
2569/0004 | 2565/0004 | 2565/0003 | 2564/0002 | 2562/0012 | 2563/0006 |
2562/0011 | 2563/0010 | 2623/0036 | 2570/0005 | 2569/0001 | 2569/0003 |
2565/0001 | 2564/0001 | 2563/0011 | 2651/0004 (teilweise) | 2650/0004 | 2650/0005 |
2623/0019 | 2623/0021 | 2623/0020 | 2623/0028 | 2623/0017 | 2623/0016 |
2623/0025 | 2623/0024 | 2623/0027 | 2623/0026 | 2623/0032 | 2563/0009 |
2563/0007 | 2563/0008 |
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Flur 14, Flurstücksnummer
3473/0139 | 3473/0140 | 3473/0159 | 3473/0158 |
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Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um das Areal der Alten Schmelz und bildet den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1008.03
"CISPA Innovation Campus Alte Schmelz" ab. Der Geltungsbereich wird umgrenzt
- im Süden durch die Bebauung entlang der Saarbrücker Straße 32 bis 72, einschließlich der Grundstücke Hausnummer 35 f – h und 37
- im Osten durch die Alleestraße
- im Norden durch die Dudweiler Straße bis zu Hausnummer 99
- im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 2302/2, Flur 10, Gemarkung St. Ingbert und des Betriebsgeländes des Stahlwerkes Saarstahl / Drahtwerk St. Ingbert
Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage:
Geltungsbereich der Satzung (Stand: 04. November 2020)
St. Ingbert, 07. Dezember 2020
Mittelstadt St. Ingbert
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister
Erläuterung
Auf dem Areal "Alte Schmelz" soll ein "CISPA Innovation Campus" entstehen.
Hierzu bedarf es zum einen einer Sanierung der bestehenden, denkmalgeschützten Bausubstanz, zum anderen aber auch einer nachhaltigen Entwicklung zukünftig freiwerdender Flächen (bspw. die Flächen der heute noch aktiven Betriebe Meiser und Brück).
Erste konkrete Zielvorstellungen bzw. Nutzungsideen für einzelne Teilbereiche wurden bereits ausgearbeitet. Demnach steht in naher Zukunft eine Vielzahl an städtebaulichen Ordnungs- und Entwicklungsmaßnahmen an.
Das Plangebiet umfasst eine große Zahl an Grundstücken; die Eigentümerstruktur ist dabei eher kleinteilig. So befinden sich einige Flächen bereits im städtischen bzw. im Besitz der städtischen Gewerbegeländeentwicklungsgesellschaft (GGE), daneben gibt es jedoch noch viele Grundstücke im Privateigentum bzw. im Eigentum der großen Firmen vor Ort (Meiser, Brück, Drahtwerk) sowie der Wohnungsbaugenossenschaft Albrecht Herold GmbH.
Gemeinsam mit der SHS Strukturholding Saar GmbH ist die Bildung einer Projektentwicklungsgesellschaft beabsichtigt, die die Flächen zukünftig gemäß städtebaulichem Entwurf vermarkten soll (Verkauf und/ oder Verpachtung). Zurzeit wird dieser mögliche Weg des Flächenmanagements juristisch überprüft. Erste Aussagen der Anwaltskanzlei zur Machbarkeit stehen noch aus.
Solange die zukünftigen Besitz- und Betreiberverhältnisse nicht geklärt sind, ist der Erlass einer Vorkaufsrechtesatzung für die Alte Schmelz ratsam.
Somit kann die Stadt St. Ingbert eine nachhaltige, den Entwicklungsvorstellungen der Verwaltung entsprechende Stadtentwicklung betreiben und gewährleisten.
Beim Verkauf der Gebäude besteht somit die Möglichkeit, im Einzelfall prüfen zu können, ob die geplante Nutzung den Zielvorstellungen der Stadt entspricht.
Der Flächenumgriff der Vorkaufsrechtesatzung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 1008.03 "CISPA Innovation Campus Alte Schmelz".
In der Vorkaufsrechtesatzung inbegriffen sind auch Flächen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Berücksichtigung in der aktuellen Fassung des städtebaulichen Entwurfs finden (bspw. Wohnbebauung entlang der Saarbrücker Straße oder Schlafhaus in der Dudweiler Straße).
Zum einen ist ein zeitnaher Zugriff auf diese Flächen aufgrund der kleinteiligen Eigentümerstruktur illusorisch, zum anderen kann die Entwicklung des CISPA Innovation Campus in einem ersten Schritt auch ohne diese Flächen erfolgen. Langfristig ist die städtebauliche Überplanung dieser Flächen zur Komplettierung eines ganzheitlichen Konzeptes wünschenswert, demnach sind sie bereits im Flächenumgriff der Vorkaufsrechtesatzung abgebildet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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