Beschlussvorlage - BV/2020/0495
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk-Nord" in St. Ingbert Mitte im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Miriam Wunn
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2020
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Beschlussvorschlag
- Es wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk-Nord" gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
- Das Aufstellungsverfahren ist gemäß §13a BauGB "Bebauungspläne der Innenentwicklung", im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Erläuterung
Für das Drahtwerk-Nord-Gelände gelten zurzeit folgende rechtskräftige Bebauungspläne:
Bebauungsplan Nr. 1008 I "Drahtwerk-Nord" (Satzung April 2006)
Bebauungsplan Nr. 1008 a I "Drahtwerk-Nord" (1. Änderung) (Satzung November 2014)
Diese Bebauungspläne sollen durch den Bebauungsplan Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk-Nord" aufgrund nachfolgend aufgeführter Entwicklungen im Gebiet in Gänze ersetzt werden:
- Es mehren sich Bauanfragen in noch unbebauten Teilen des Gebietes, die eine Abweichung der bisher festgesetzten Höhen erforderlich machen. Städtebaulich kann eine höhere Bebauung grundsätzlich mitgetragen werden, daher sollen bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung Anpassungen im Bebauungsplan erfolgen.
- Festgesetzte öffentliche Fußwege und Freiflächen wurden teilweise nicht umgesetzt oder fehlgenutzt und werden nach erfolgten städtebaulichen Beurteilungen auch zukünftig nicht mehr benötigt. Im Bebauungsplan Nr. 1008.01.02 sollen diese Flächen nun als Bauland festgesetzt werden.
- Bisher in den Bebauungsplänen festgesetzte öffentliche Verkehrsflächen wurden bereits überbaut. An dieser Stelle sind Anpassungen bzgl. der überbaubaren Fläche und der Art der baulichen Nutzungen erforderlich.
Die nötigen planungsrechtlichen Anpassungen beziehen sich im Wesentlichen auf die o.a. Entwicklungen. Die restlichen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 1008 I und 1008 a I sollen übernommen werden.
Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind, kann der Bebauungsplan als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Ein Planungsbüro ist mit der Verfahrensbetreuung zu beauftragen. Angebote werden zeitnah eingeholt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erforderliche Mittel für Veröffentlichungen in Höhe von ca. 1.000€ stehen im Haushalt unter 5.1.10.01.553500 bereit.
Mittel für die Beauftragung eines Planungsbüros mit der Durchführung des Verfahrens stehen im Haushalt unter 5.1.10.01.552500 bereit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1 MB
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2
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öffentlich
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247,8 kB
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