Beschlussvorlage - BV/2020/0452

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1008.03 "CISPA-Innovation Campus Alte Schmelz" beschlossen. Parallel wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) durchgeführt.
  2. Die beigefügte Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gebilligt (Anlage 1). Anlage 1 ist Teil des Beschlusses.
  3. Die beigefügte Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanteiländerung wird gebilligt (Anlage 2). Anlage 2 ist Teil des Beschlusses.
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Erläuterung

Städtebauliche Entwicklungsstudie

Die SHS Strukturholdung Saar GmbH hat im Auftrag der Landesregierung eine Standortanalyse hinsichtlich einer Ansiedlung des CISPA-Innovation Campus durchgeführt. Faktoren wie Flächenverfügbarkeit (8 - 10 ha), räumliche Nähe zur Universität des Saarlandes und Gewährleistung von Urbanität hatten bei der Entscheidungsfindung eine besondere Bedeutung inne.

Unter Berücksichtigung der o. a. Faktoren wird gemäß Analyse für die Ansiedlung des Innovation Campus die Alte Schmelz in St. Ingbert favorisiert.

 

In der Zwischenzeit wurde von der SHS Strukturholding die Erarbeitung einer städtebaulichen Entwicklungsstudie in Auftrag gegeben. Der Entwurf zeigt eine mögliche städtebauliche Weiterentwicklung des Areals auf. Dabei soll das Herzstück, das denkmalgeschützte Ensemble mit Herrenhaus, Konsumgebäude, Möllerhalle, Mechanischer Werkstatt, ehemaligen Feuerwehrgaragen, Konstruktionsbüro und Laborgebäude, erhalten und zu einer kulturellen Mitte ausgebaut werden. Hierfür ist auch ein neues Erschließungssystem erforderlich.

Parallel besteht die Absicht, auf den heute noch durch die Firmen Brück und Meiser genutzten Flächen einen modernen Gewerbepark mit Fokussierung auf die Ansiedlung von IT-Unternehmen zu etablieren.

In die städtebauliche Studie mit in Betracht gezogen werden auch die ehemaligen Direktorenvillen auf Saarstahl-Gelände (diese sollen durch die Montan-Stiftung Saar genutzt werden) sowie die heute noch nicht genutzten Flächen entlang der Dudweiler Straße ("Institute im Park").

 

Aufstellung Bebauungsplan

Die Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1008 II "Kulturpark Alte Schmelz" decken die oben beschriebenen Entwicklungsziele nicht ab, daher ist eine Neuaufstellung erforderlich.

Mit Satzungsbeschluss des neuen Bebauungsplanes ersetzt dieser den aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1008 II "Kulturpark Alte Schmelz".

 

Ziel und Zweck der Planung

Das historisch bedeutsame Industrieareal "Alte Schmelz" soll zu einem hochmodernen Innovationscampus mit Schwerpunktsetzung auf die IT-Branche entwickelt werden.

Neben der Umstrukturierung von Gewerbeflächen wird auch eine Verbesserung der komplexen Verkehrssituation und der Lärmproblematiken sowie die Möglichkeit, Neubauten zu realisieren, angestrebt.

Ergänzend soll durch den Bebauungsplan das historische Ensemble gesichert und städtebaulich inszeniert werden.

Der Bebauungsplan wird somit sowohl dem historischen Erbe als auch der Weiterentwicklung des Areals "Alte Schmelz" zu einem attraktiven Forschungs- und Gewerbecampus gerecht.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die Flächen der Direktorenvillen sowie der Flächen entlang der Dudweiler Straße erweitert (siehe Anlage 1). Da die Flächen entlang der Dudweiler Straße im FNP als Grünflächen dargestellt werden, ist dieser in diesem Bereich zu ändern (siehe Anlage 2).

 

Der Geltungsbereich wird umgrenzt (siehe Anlage 1)

 

-          im Süden durch die Bebauung entlang der Saarbrücker Straße 32 bis 72, einschließlich der Grundstücke Hausnummer 35 f bis h und 37

-          im Osten durch die Alleestraße

-          im Norden durch die Dudweiler Straße bis zu Hausnummer 99

-          im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 2302/2, Flur 10, Gemarkung St. Ingbert und des Betriebsgeländes des Stahlwerkes Saarstahl / Drahtwerk St. Ingbert

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1008.03 "Innovation Campus Alte Schmelz" umfasst die Flurstücke in der Gemarkung St. Ingbert

 

Flur 9, Flurstücksnummer

2079/0038

 

 

 

 

 

 

Flur 10, Flurstücksnummer

2302/0002

2305/0008

2291/0010

2328/0006

2317/0004

2323/0000

2383/0029

2305/0007

2291/0009

2328/0005

2291/0021

2325/0000

2303/0000

2305/0010

2291/0012

2310/0003

2291/0014

2326/0034

2308/0000

2305/0005

2307/0002

2328/0001

2291/0025

2326/0047

2304/0000

2316/0003

2307/0001

2291/0026

2291/0013

2326/0062

2383/0028

2316/0001

2310/0006

2302/0001

2320/0002

2326/0007

2305/0009

2316/0002

2310/0005

2317/0001

2321/0001

2326/0061

2383/0021

2315/0002

2291/0011

2317/0007

2322/0000

2326/0048

2326/0063

2326/0041

2326/0055

2292/0017

2326/0054

2292/0016

2326/0064

2291/0030

2291/0029

2291/0032

2291/0031

2292/0007

2283/0001

2283/0002

2282/0002

2291/0006

2273/0002

2273/0012

2292/0014

2326/0022

2282/0001

2273/0010

2291/0018

2273/0004

2291/0017

2291/0015

2291/0016

2291/0027

2273/0001

2292/0012

2292/0010

2315/0001

2328/0003

2328/0004

2317/0006

2320/0001

2366/0044

2273/0011

2317/0002

2273/0006

2273/0008

 

 

Flur 11, Flurstücksnummer

2582/0002

2581/0003

2581/0002

2581/0004

2581/0005

2580/0000

2578/0007

2578/0003

2577/0002

2577/0000

2576/0000

2575/0002

2575/0001

2573/0001

2573/0002

2571/0002

2571/0001

2570/0003

2570/0004

2623/0030

2623/0031

2623/0035

2623/0034

2570/0006

2569/0004

2565/0004

2565/0003

2564/0002

2562/0012

2563/0006

2562/0011

2563/0010

2623/0036

2570/0005

2569/0001

2569/0003

2565/0001

2564/0001

2563/0011

2651/0004 (teilweise)

2650/0004

2650/0005

2623/0019

2623/0021

2623/0020

2623/0028

2623/0017

2623/0016

2623/0025

2623/0024

2623/0027

2623/0026

2623/0032

2563/0009

2563/0007

2563/0008

 

 

 

 

 

Flur 14, Flurstücksnummer

3473/0139

3473/0140

3473/0159

3473/0158

 

 

 

Verfahrensart / Inhalte des Bebauungsplans

Fragen zur Verfahrensart (Regelverfahren nach § 30 BauGB oder vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauG), zu Art und Maß der baulichen Nutzung, weiteren bauleitplanerischen Festsetzungen sowie zur Finanzierung des Verfahrens sind noch abzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Veröffentlichungen sind im Haushalt unter 5.1.10.01.553500 abgebildet.

Die Finanzierung für erforderliche Gutachten sowie für die Bauleitplanung sind noch abzustimmen.

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Anlagen

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