Beschlussvorlage - BV/2020/0452
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1008.03 "CISPA Innovation Campus Alte Schmelz" sowie Teiländerung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2020
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Beschlussvorschlag
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1008.03 "CISPA-Innovation Campus Alte Schmelz" beschlossen. Parallel wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) durchgeführt.
- Die beigefügte Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gebilligt (Anlage 1). Anlage 1 ist Teil des Beschlusses.
- Die beigefügte Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanteiländerung wird gebilligt (Anlage 2). Anlage 2 ist Teil des Beschlusses.
Erläuterung
Städtebauliche Entwicklungsstudie
Die SHS Strukturholdung Saar GmbH hat im Auftrag der Landesregierung eine Standortanalyse hinsichtlich einer Ansiedlung des CISPA-Innovation Campus durchgeführt. Faktoren wie Flächenverfügbarkeit (8 - 10 ha), räumliche Nähe zur Universität des Saarlandes und Gewährleistung von Urbanität hatten bei der Entscheidungsfindung eine besondere Bedeutung inne.
Unter Berücksichtigung der o. a. Faktoren wird gemäß Analyse für die Ansiedlung des Innovation Campus die Alte Schmelz in St. Ingbert favorisiert.
In der Zwischenzeit wurde von der SHS Strukturholding die Erarbeitung einer städtebaulichen Entwicklungsstudie in Auftrag gegeben. Der Entwurf zeigt eine mögliche städtebauliche Weiterentwicklung des Areals auf. Dabei soll das Herzstück, das denkmalgeschützte Ensemble mit Herrenhaus, Konsumgebäude, Möllerhalle, Mechanischer Werkstatt, ehemaligen Feuerwehrgaragen, Konstruktionsbüro und Laborgebäude, erhalten und zu einer kulturellen Mitte ausgebaut werden. Hierfür ist auch ein neues Erschließungssystem erforderlich.
Parallel besteht die Absicht, auf den heute noch durch die Firmen Brück und Meiser genutzten Flächen einen modernen Gewerbepark mit Fokussierung auf die Ansiedlung von IT-Unternehmen zu etablieren.
In die städtebauliche Studie mit in Betracht gezogen werden auch die ehemaligen Direktorenvillen auf Saarstahl-Gelände (diese sollen durch die Montan-Stiftung Saar genutzt werden) sowie die heute noch nicht genutzten Flächen entlang der Dudweiler Straße ("Institute im Park").
Aufstellung Bebauungsplan
Die Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1008 II "Kulturpark Alte Schmelz" decken die oben beschriebenen Entwicklungsziele nicht ab, daher ist eine Neuaufstellung erforderlich.
Mit Satzungsbeschluss des neuen Bebauungsplanes ersetzt dieser den aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1008 II "Kulturpark Alte Schmelz".
Ziel und Zweck der Planung
Das historisch bedeutsame Industrieareal "Alte Schmelz" soll zu einem hochmodernen Innovationscampus mit Schwerpunktsetzung auf die IT-Branche entwickelt werden.
Neben der Umstrukturierung von Gewerbeflächen wird auch eine Verbesserung der komplexen Verkehrssituation und der Lärmproblematiken sowie die Möglichkeit, Neubauten zu realisieren, angestrebt.
Ergänzend soll durch den Bebauungsplan das historische Ensemble gesichert und städtebaulich inszeniert werden.
Der Bebauungsplan wird somit sowohl dem historischen Erbe als auch der Weiterentwicklung des Areals "Alte Schmelz" zu einem attraktiven Forschungs- und Gewerbecampus gerecht.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die Flächen der Direktorenvillen sowie der Flächen entlang der Dudweiler Straße erweitert (siehe Anlage 1). Da die Flächen entlang der Dudweiler Straße im FNP als Grünflächen dargestellt werden, ist dieser in diesem Bereich zu ändern (siehe Anlage 2).
Der Geltungsbereich wird umgrenzt (siehe Anlage 1)
- im Süden durch die Bebauung entlang der Saarbrücker Straße 32 bis 72, einschließlich der Grundstücke Hausnummer 35 f bis h und 37
- im Osten durch die Alleestraße
- im Norden durch die Dudweiler Straße bis zu Hausnummer 99
- im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 2302/2, Flur 10, Gemarkung St. Ingbert und des Betriebsgeländes des Stahlwerkes Saarstahl / Drahtwerk St. Ingbert
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1008.03 "Innovation Campus Alte Schmelz" umfasst die Flurstücke in der Gemarkung St. Ingbert
Flur 9, Flurstücksnummer
2079/0038 |
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Flur 10, Flurstücksnummer
2302/0002 | 2305/0008 | 2291/0010 | 2328/0006 | 2317/0004 | 2323/0000 |
2383/0029 | 2305/0007 | 2291/0009 | 2328/0005 | 2291/0021 | 2325/0000 |
2303/0000 | 2305/0010 | 2291/0012 | 2310/0003 | 2291/0014 | 2326/0034 |
2308/0000 | 2305/0005 | 2307/0002 | 2328/0001 | 2291/0025 | 2326/0047 |
2304/0000 | 2316/0003 | 2307/0001 | 2291/0026 | 2291/0013 | 2326/0062 |
2383/0028 | 2316/0001 | 2310/0006 | 2302/0001 | 2320/0002 | 2326/0007 |
2305/0009 | 2316/0002 | 2310/0005 | 2317/0001 | 2321/0001 | 2326/0061 |
2383/0021 | 2315/0002 | 2291/0011 | 2317/0007 | 2322/0000 | 2326/0048 |
2326/0063 | 2326/0041 | 2326/0055 | 2292/0017 | 2326/0054 | 2292/0016 |
2326/0064 | 2291/0030 | 2291/0029 | 2291/0032 | 2291/0031 | 2292/0007 |
2283/0001 | 2283/0002 | 2282/0002 | 2291/0006 | 2273/0002 | 2273/0012 |
2292/0014 | 2326/0022 | 2282/0001 | 2273/0010 | 2291/0018 | 2273/0004 |
2291/0017 | 2291/0015 | 2291/0016 | 2291/0027 | 2273/0001 | 2292/0012 |
2292/0010 | 2315/0001 | 2328/0003 | 2328/0004 | 2317/0006 | 2320/0001 |
2366/0044 | 2273/0011 | 2317/0002 | 2273/0006 | 2273/0008 |
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Flur 11, Flurstücksnummer
2582/0002 | 2581/0003 | 2581/0002 | 2581/0004 | 2581/0005 | 2580/0000 |
2578/0007 | 2578/0003 | 2577/0002 | 2577/0000 | 2576/0000 | 2575/0002 |
2575/0001 | 2573/0001 | 2573/0002 | 2571/0002 | 2571/0001 | 2570/0003 |
2570/0004 | 2623/0030 | 2623/0031 | 2623/0035 | 2623/0034 | 2570/0006 |
2569/0004 | 2565/0004 | 2565/0003 | 2564/0002 | 2562/0012 | 2563/0006 |
2562/0011 | 2563/0010 | 2623/0036 | 2570/0005 | 2569/0001 | 2569/0003 |
2565/0001 | 2564/0001 | 2563/0011 | 2651/0004 (teilweise) | 2650/0004 | 2650/0005 |
2623/0019 | 2623/0021 | 2623/0020 | 2623/0028 | 2623/0017 | 2623/0016 |
2623/0025 | 2623/0024 | 2623/0027 | 2623/0026 | 2623/0032 | 2563/0009 |
2563/0007 | 2563/0008 |
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Flur 14, Flurstücksnummer
3473/0139 | 3473/0140 | 3473/0159 | 3473/0158 |
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Verfahrensart / Inhalte des Bebauungsplans
Fragen zur Verfahrensart (Regelverfahren nach § 30 BauGB oder vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauG), zu Art und Maß der baulichen Nutzung, weiteren bauleitplanerischen Festsetzungen sowie zur Finanzierung des Verfahrens sind noch abzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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1,1 MB
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öffentlich
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263 kB
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