Antragsvorlage - AN/2020/344

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Es wird auf den beigefügten Antrag der SPD-Ortsratsfraktion St. Ingbert-Hassel verwiesen.

 

 

Die Verwaltung weist zunächst darauf hin, dass im Katastrophenfall die zuständigen Katastrophenschutzbehörden dafür sorgen, dass eine Warnung der Bevölkerung nicht nur mittels Sirenen, sondern auch über Rundfunkanstalten, Fernsehsender und Warn-Apps erfolgt. Hinsichtlich der Wahrnehmung des Sirenenalarms wird auf die nachstehend auszugsweise abgedruckte Stellungnahme des Funkbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehr St. Ingbert nebst Lageplan zur Schallausbreitung verwiesen:

 

Nachdem (im Zuge einer Neuausrichtung) von den ehemals drei Sirenenstandorten in Hassel nur noch ein einziger aktiv blieb (der aktuelle Standort Ortsverwaltungsstelle), wurden auch Optionen eventueller Neustandorte geprüft (bspw. Eisenberghalle), diese wurden damals aus verschiedenen Gründen verworfen (u.a. statische Bedenken, Bedenken wg. Anwohnerbeschwerden etc.). Der verbliebene Standort Ortsverwaltungsstelle wurde mit einer elektronischen Sirene des Herstellers Hörmann mit einer akustischen Leistung von 1200 W ertüchtigt. Im Vorfeld dieser Ertüchtigung wurde ein Beschallungstest durchgeführt. Hierzu wurde eine baugleiche Sirenenanlage am vorgesehenen Montageort von der Drehleiter aus ausgelöst und die Schallausbreitung durch Feuerwehrangehörige, welche im Ortsbereich im Freien verteilt postiert waren, interpretiert.

Hierzu sei an dieser Stelle allerdings erwähnt, dass die Schallausbreitung immer unmittelbar beeinflusst wird, bspw. durch den Störpegel des Umgebungslärms, durch die Wetterlage (Niederschläge), durch Windstärke und -richtung etc., ebenso ist die Wahrnehmbarkeit durch bauliche Begebenheiten, Mehrfachverglasungen und dergleichen innerhalb der bebauten Ortslage unterschiedlich. Insbesondere auf die schalltechnischen Verschlechterungen i. B. a. Mehrfach- und schallschutzverglaste Fenster sei hingewiesen.

Die vorhandene Sirenenanlage führte dementsprechend bei ihrer Errichtung im Jahr 2014 zu einer wesentlichen Verbesserung der Erreichbarkeit, einzelne Randbereiche liegen allerdings z.T. außerhalb der Reichweite, Teile außerhalb des Ortskerns z.T. außerhalb eines Schallpegels, welcher einen Weckeffekt sicherstellt. Dies unterliegt allerdings den genannten Einflussfaktoren, alleine Windstärke und -richtung können direktional zu einer Verbesserung wie auch Verschlechterung der akustischen Ausbreitung führen. Insbesondere das Vorhandensein nur eines Sirenenstandortes im Ortsbereich lassen hier wenig Spielraum und technische Lösungen zu. Vor- und Nachteile einer möglichen Standortoptimierung habe ich nachfolgend grob zusammengefasst.

Zur Reichweitenerhöhung der Sirenenanlage und zur Verbesserung des Weckeffektes kämen insbesondere zwei Möglichkeiten in Betracht:

 

Schaffung eines oder mehrerer neuer Sirenenstandorte im Ortsbereich

Vorteile:

- Optimierung von Schallausbreitung und Weckeffekt

- bessere Möglichkeit der direktionalen Schallabstrahlung auf unterversorgte Bereiche

- Optimierung der Ausfallsicherheit des Sirenennetzes

- Begrenzung der akustischen Abstrahlung von Durchsagen, bezugnehmend auf Sicherheitskonzepte von Großveranstaltungen im Ortskern (Dorffest, HaNaZu), auf den Ortskern

Nachteile:

- Investive Kosten

- Standortfindung, rechtliche Aspekte

- mangelnde Akzeptanz und Ablehnung durch einzelne oder mehrere Anwohner im   beschallten Bereich*

- flächendeckende, gleichzeitige Sprachdurchsagen erfordern gezielten und besonderen Planungs- und Investitionsbedarf

 

Optimierung des bestehenden Sirenenstandortes durch Austausch der 1200 W-Sirenenanlage durch eine 2400 W-Sirenenanlage

Vorteile

- Optimierung von Schallausbreitung und Weckeffekt

- Investitionsbedarf relativ gering**

- Sprachdurchsagen können durch Feuerwehr oder Verwaltung jederzeit und unmittelbar zentral aufgesprochen und abgestrahlt werden

Nachteile

- mangelnde Akzeptanz und Ablehnung durch einzelne oder mehrere Anwohner im beschallten Bereich durch Erhöhung des Schalldrucks im Ortskern

- die akustische Abstrahlung von Durchsagen, bezugnehmend auf Sicherheitskonzepte von Großveranstaltungen im Ortskern (Dorffest, HaNaZu), erfolgen weit über den erforderlichen Rahmen hinaus

 

*Für eine verbesserte Akzeptanz in der Bevölkerung ist eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit unumgänglich. Die kurzzeitige Sensibilisierung der Bevölkerung infolge des desaströsen ersten Warntages des BBK kann sich durchaus als günstig hierfür erweisen. 

**Im Zuge der Haushaltsplanungen ist zur Optimierung und Modernisierung des Sirenennetzes im Stadtgebiet ohnehin 1 Sirenenanlage/a vorgesehen. Dahingehend besteht die Möglichkeit, für den Standort „Ortsverwaltungsstelle Hassel“ eine leistungsstärkere Sirenenanlage neu zu beschaffen und die neuwertige Bestandsanlage zur Modernisierung einer bestehenden Altanlage innerhalb des Stadtgebietes zu verwenden. Hierzu muss ermittelt werden, ob der Mast im Dachbereich des ehemaligen Rathauses für die höhere Last statisch geeignet ist. Ebenso muss nach Abschluss der Arbeiten der äußere Blitzschutz angepasst werden, respektive die Fangstange ausgetauscht werden.

 

 

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Anlagen

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