Beschlussvorlage - BV/2020/0425

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Anfang September 2020 haben Vorstandsmitglieder des Saarverbandes der Schausteller e.V. bei der Stadt vorgesprochen und auf die für viele Schaustellerbetriebe existenzbedrohende Situation durch die Einnahmeausfälle im Zuge der Corona-Pandemie hingewiesen. Nach ihrer Auffassung werde man Kirmesveranstaltungen in der bisher gewohnten Form künftig nicht mehr vorfinden, sollte es in diesem Herbst keine Volksfeste geben.

 

Nach der aktuellen Corona-Pandemieverordnung kann die Ortspolizeibehörde Veranstaltungen mit nicht mehr als 900 Personen gleichzeitig unter freiem Himmel zulassen, sofern der Veranstalter ein schlüssiges Schutz- und Hygienekonzept vorlegt, das unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine unter Infektionsschutzgesichtspunkten sichere Durchführung der Veranstaltung und die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung gewährleistet.

 

Der Schaustellerverband hat das als Anlage beigefügte Hygienekonzept vorgelegt und die Verwaltung gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die St. Ingberter Kirmes im Oktober 2020 stattfinden könne.

 

Das Ansinnen wurde sowohl unter infektionsschutzrechtlichen, als auch unter allgemeinen sicherheitsrechtlichen sowie finanziellen Gesichtspunkten geprüft.

 

Der Infektionsschutz gebietet eine Einzäunung des Festbereiches, eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung, das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln.

 

Die Einzäunung des kompletten Festbereiches könnte nach Aussage der Verbandsvertreter durch die Schausteller mit Unterstützung des Städtischen Betriebshofes bewerkstelligt werden. Die Ortspolizeibehörde ist zunächst davon ausgegangen, dass der umzäunte Bereich über vier voneinander getrennte Ein- und Ausgänge verfügen muss, die gleichzeitig als Flucht- und Rettungswege dienen. Die Ein- und Ausgänge sind mit je zwei Ordnern zu personalisieren. Des Weiteren wären mindestens vier Doppelstreifen vorzusehen, die im ca. 10.000 qm großen Festbereich ständig kontrollieren, ob dieser unbefugt betreten bzw. gegen die Maskentragepflicht verstoßen wird. Demnach würden insgesamt 24 Sicherheitskräfte benötigt.

 

Die Kontaktnachverfolgung ist durch Nutzung einer Handy-App möglich. Des Weiteren kann mittels dieser App die Begrenzung der Teilnehmerzahl überwacht werden. Anzumerken ist, dass in der maximal gleichzeitig zulässigen Teilnehmerzahl von 900 Personen die anwesenden Betreiber von Fahrgeschäften und Ständen einschließlich ihres Bedien- und Servicepersonals sowie die Sicherheitskräfte eingerechnet werden müssen. In Erwägung gezogen wird die Verwendung der Corona-App Staysio der St. Ingberter Firma abat+, die ein datenschutzkonformes und kostenloses Erfassen, Verwalten und Dokumentieren von Kontaktdaten ermöglicht. Offen ist, wer das für die Kontrolle notwendige Besuchermanagement an allen Veranstaltungstagen gewährleistet.

 

Zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind alle Besucher ab Vollendung des 6. Lebensjahres im gesamten Festbereich sowie in den Wartebereichen verpflichtet. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf zum Verzehr von Speisen und Getränken nur in Bereichen abgenommen werden, die als solche ausgewiesen sind.

 

Die zu beachtenden Abstands- und Hygieneregeln sind in dem beigefügten Hygienekonzept des Schaustellerverbandes festgelegt. Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises erhebt gegen das Konzept keine grundsätzlichen Bedenken, empfiehlt aber, dass jeder Schaustellerbetrieb einen eigenen Hygieneplan aufstellt.

 

Trotz dieser Rahmenbedingungen besteht nach Auffassung der Verwaltung ein größeres Infektionsrisiko, da flächendeckende und lückenlose Kontrollen der Auflagen aufgrund der Größe des Festbereiches und der Anzahl Besucher nicht möglich sind. Da das Hygienekonzept beim vom 19.09. bis zum 04.10.2020 stattfindenden Oktoberfest in Merzig Anwendung findet, haben sich Mitarbeiter der hiesigen Ortspolizeibehörde am Eröffnungstag vor Ort einen Eindruck verschafft, ob und inwieweit die ergriffenen Schutzmaßnahmen eine sichere Durchführung der Veranstaltung zulassen.

 

Dem Ausschuss wurde in seiner Sitzung am 23.09.2020 berichtet, dass das ca. 8.000 qm große und für maximal 500 Besucher zugelassene Gelände eingezäunt war und (lediglich) über einen getrennten Ein- und Ausgang verfügt hat. Die für die Kontaktnachverfolgung vorgesehene App staysio hat nicht funktioniert, was laut Aussage des Schaustellerverbandes an der mangelnden Akzeptanz durch die Bevölkerung gelegen habe. Daher wurden an Stehtischen vor Ort per Hand Zettel zwecks Kontaktnachverfolgung ausgefüllt. Dies hatte eine längere Wartezeit zur Folge und führte zu einer längeren Warteschlange. Es wurde ein Eintrittsgeld in Höhe von 5 € in Form eines Wertbons erhoben; dieser konnte auf dem Gelände von den Betreibern der Fahrgeschäfte und der Verkaufsstände eingelöst werden. Jeder Besucher erhielt beim Einlass ein farbiges Einwegband, welches am Handgelenk befestigt und beim Verlassen des Festplatzes wieder abgegeben werden musste. Die abgegebenen Bänder wurden an den Eingang gebracht; entsprechend der abgegebenen Menge konnte dort die Zahl der Besucher bestimmt werden, die wieder eingelassen werden durften.

Auf dem gesamten Festgelände hat eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Besucher ab Vollendung des 6. Lebensjahres bestanden außer im Biergarten bzw. anderen ausgewiesenen Sitzbereichen, in denen Speisen und Getränke verzehrt werden konnten. Vor jedem Verkaufsstand bzw. Fahrgeschäft war jeweils ein eigener Wartebereich eingerichtet und Desinfektionsspender vorhanden.

Der Mindestabstand auf dem Festgelände konnte auch bei Erreichen der maximalen Zuschauerzahl jederzeit eingehalten werden.

 

Aufgrund dieser Erkenntnisse ist es aus Sicht der Verwaltung zur Vermeidung von Warteschlangen zwingend notwendig, mehr als einen Eingangsbereich vorzuhalten. Die Untergrenze sollten drei voneinander getrennte Ein- und Ausgänge sein (vgl. Anlage). Des Weiteren könnte die Zahl der das Gelände kontrollierenden Doppelstreifen auf zwei reduziert werden, so dass statt 24 nur noch 16 Sicherheitskräfte benötigt würden. Allerdings hat der Schaustellerverband auf Nachfrage mitgeteilt, dass bei Verhandlungen mit einem Sicherheitsunternehmen 12 Ordner als ausreichend erachtet worden seien.

Mehrere Ein- bzw. Ausgänge bedingen jedoch, dass eine mit manuellen Mitteln durchgeführte Kontaktnachverfolgung bzw. Überwachung der Begrenzung der Teilnehmerzahl in der Praxis Probleme aufwirft. Andererseits hat auch die App ihre Praxistauglichkeit für eine derartige Veranstaltung noch nicht unter Beweis gestellt.

 

Auf Anregung des Ausschusses wird die Verwaltung noch Eindrücke und Erkenntnisse von dem am 25.09.2020 beginnenden Oktoberfest in Saarbrücken sammeln. Im Übrigen hat der Ausschuss ein Alkoholverbot auf dem Kirmesgelände gefordert.

 

Nach wie vor sieht die Verwaltung Probleme auch für die allgemeine Sicherheit und Ordnung.

 

Hier ist zu befürchten, dass es in den Wartebereichen zu Tumulten und Übergriffen kommt, sobald die maximale Besucherzahl erreicht wird und kein Einlass mehr gewährt wird. Dann ist auch damit zu rechnen, dass vor allem Jugendliche die Zaunanlage überwinden wollen, um sich Zutritt zu verschaffen. Bei Scheitern dieses Vorhabens oder bei Zurückweisungen drohen überdies Verwüstungen und Vandalismus im näheren Umfeld.

 

Sowohl die Ortspolizeibehörde als auch die hiesige Polizeidienststelle stufen das Risiko derartiger Auswüchse, die - wenn überhaupt - nur mit einem größeren Polizeiaufgebot unter Kontrolle gebracht werden können, als hoch ein.

 

In finanzieller Hinsicht hält es der Schaustellerverband wegen der Besucherkontingentierung für unabdingbar, dass die Stadt auf die Erhebung von Standgebühren verzichtet. In den Vorjahren hat die Stadt Standgelder in einer Größenordnung von rd. 12.500 € netto eingenommen. Im Gegenzug hat der Verband mittlerweile zugesichert, dass die Schausteller die Kosten für die Einzäunung des Festbereiches, das notwendige Sicherheitspersonal sowie die Toilettenanlage inklusive Reinigungspersonal übernehmen.

 

Wegen des erbetenen Verzichts auf die Standgelder handelt es sich um eine Angelegenheit, die gemäß § 35 Nr. 29 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes als vorbehaltene Aufgabe dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen ist.

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss hat in seiner obengenannten Sitzung die Angelegenheit zur nochmaligen Beratung in eine unmittelbar vor der Stadtratssitzung terminierte Sondersitzung vertagt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einem Verzicht auf die Standgebühren müsste die Stadt mit einem Einnahmeausfall von netto etwa 12.500 € rechnen. Dieser Einnahmeausfall entsteht jedoch auch, wenn die Kirmes nicht stattfindet.

Wird die Veranstaltung durchgeführt, ist mit Aufwendungen von rd. 9.000 € zu rechnen, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Kosten für Wasser, Abwasser und Abfallentsorgung   rd.  1.300 €
  • Erstattung von Leistungen des Betriebshofes    rd.  4.500 €
  • ggfs. Aufwendungen für von den Schaustellern nicht

übernommene Sicherheitsdienstleistungen (4 Personen)  rd.  3.200 €

         Summe: rd.  9.000 €

 

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Anlagen

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