Beschlussvorlage - BV/2020/0424
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an Vereine zu coronabedingten höheren Raumkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, sport- und kulturtreibenden Vereinen, die aufgrund der Corona-Situation nachweislich einen Mehraufwand beim Trainings-; Probe- bzw. Konzertbetriebes haben, finanziell zu unterstützen:
- Den Vereinen kann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen ein Zuschuss zu den angemessenen und notwendigen Mehrkosten, die durch den Corona bedingt notwendigen Wechsel des Raumes entstehen, gewährt werden.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Wechsel des Raumes innerhalb der städt. Räumlichkeiten auf die Mehrkosten zu verzichten.
Erläuterung
Das Ministerium für Bildung und Kultur hat am 26.06.2020 ein Bereichsspezifisches Hygienerahmenkonzept für den Proben- und Übebetrieb von Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie für andere Einrichtungen und Vereine oder Gruppierungen, die kulturelle Aufführungen veranstalten sowie den entsprechenden Veranstaltungsbetrieb verabschiedet. Dieses Konzept beinhaltet Auflagen (z.B. ein Abstand von 3 Metern zwischen den Personen beim Singen seitlich und in Ausstoßrichtung, für Blasinstrumente gilt ein Stuhlabstand von 2 Metern), die unsere Kultur treibenden Vereine besonders im Herbst/Winter vor große Probleme stellen. Die vorhandenen Proberäume reichen teilweise nicht mehr aus. Die Vereine müssen größere Proberäume anmieten und haben dadurch einen finanziellen Mehraufwand.
Wechselt ein Verein von einem Privatvermieter zu einem Privatvermieter könnte die Stadt den angemessenen und notwendigen Mehraufwand übernehmen und einen Zuschuss an den Verein auszahlen.
Wechselt ein Verein aus einer städt. Halle zu einem Privatvermieter, könnte analog ein Zuschuss über die Mehrkosten an den Verein gezahlt werden.
Wechselt ein Verein aus einer kleinen städt. Halle in eine größere städt. Halle, könnte der Mehraufwand, der aufgrund der städt. Nutzungs- und Entgeltordnung für städt. Sport- und Mehrzweckhallen sowie sonstiger Räume und Einrichtungen und des Städtischen Mobiliars vom 10.12.2013 verzichtet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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620,5 kB
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2
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öffentlich
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79,6 kB
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