Beschlussvorlage - BV/2020/0418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vertrag zwischen der Mittelstadt St. Ingbert und der Kinowerkstatt e.V. über die Erstattung von Personalkosten einer Verwaltungskraft vom 11.10.2018 wird zu den bisherigen Bedingungen für den Zeitraum 01.11.2020 bis 31.10.2022 vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verlängert.

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Erläuterung

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.06.2018 übernimmt die Stadt St. Ingbert zur Zeit die Personalkosten für die Stelle im Verwaltungsbereich der Kinowerkstatt St. Ingbert e.V. in Form einer Erstattung in Höhe von 1.587,00 € monatlich.

Entsprechende Vereinbarungen mit der Stadt bestehen seit 2012.

 

Da der gegenwärtige Vertrag am 31.10.2020 ausläuft, wurde mit Schreiben vom 05.05.2020 durch die 1. Vorsitzende der Kinowerkstatt um Vertragsverlängerung bis zum 31.10.2022 zu gleichbleibenden Bedingungen gebeten.

Der Antragstellerin ist die angespannte finanzielle Lage der Stadt bewusst, betont aber die entscheidende Wichtigkeit der Verwaltungsmitarbeiterin zur Aufrechterhaltung des Betriebes.

 

Aus kulturpolitischer Sicht ist der Weiterbetrieb der Kinowerkstatt als feste Größe sehr wünschenswert und ein wertvoller Baustein in der öffentlichen Wahrnehmung der Stadt St. Ingbert als Kulturstadt. Vernetzungen und Kooperationen bestehen u.a. mit dem Jazzfestival und dem Filmfestival „filmreif“. Die Kinowerkstatt war auch Partner des St. Ingberter Autokinos.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

1.322,50€ Gehalt + 264,50€ Arbeitgeberanteil= 1.587,00 €/Monat

 

2020:   3.174,00 € (Nov., Dez.)

2021: 19.044,00 € (Jan.-Dez.)

2022: 15.870,00 € (Jan.-Okt.)

 

Buchungsstelle:

2.5.02.01.531800 Aufwendungen für Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche

 

Für November und Dezember 2020 stehen die Mittel im Haushaltsplan bereit.

Für die Jahre 2021 und 2022 werden Mittel bei entsprechender Beschlussfassung eingeplant.

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Anlagen

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