Beschlussvorlage - BV/2020/0416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Brandschutzbedarfsplan für die Stadt St. Ingbert wird in der fortgeschriebenen Fassung vom 09.09.2020 zugestimmt.

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Erläuterung

Nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) haben die Gemeinden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe zu erarbeiten und fortzuschreiben. Die Planung ist nach den maßgeblichen Verwaltungsvorschriften in regelmäßigen Abständen (drei bis fünf Jahre) zu überprüfen und fortzuschreiben.

 

Orientiert an der Bedarfs- und Entwicklungsplanung hat die Stadt St. Ingbert gemäß § 3 Absatz 3 SBKG eine dem örtlichen Bedarf entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten.

 

Ziel ist es, in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotential in angemessener Stärke und mit angemessener Ausrüstung grundsätzlich zu jeder Zeit und an jedem Ort im Zuständigkeitsbereich wirksam Hilfe leisten zu können.

 

Für diesen Zweck beinhaltet der Brandschutzbedarfsplan alle wesentlichen Planungsgrößen. Er stellt Zielvorgaben für Rat und Verwaltung auf, ohne dass sich daraus Ansprüche Dritter ableiten lassen.

 

Die wesentlichen Ergebnisse der Bedarfs- und Entwicklungsplanung sind in der gemeindlichen Brandschutzsatzung umzusetzen.

 

Für die Stadt St. Ingbert wurde erstmals im Jahr 2010 ein Brandschutzbedarfsplan aufgestellt, der im Jahr 2016 fortgeschrieben wurde. Mit der aktuellen 2. Fortschreibung wurde erneut die Firma ZeBraS (Zentrum für Brandschutz und Sicherheit) aus Kirkel als externer Dienstleister beauftragt.

 

Die von der Firma ZeBraS erarbeitete Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist als Anlage beigefügt.

 

Von besonderer Bedeutung sind das in Ziffer 7.1 dargestellte Fahrzeugkonzept und der in Ziffer 7.3 beschriebene Ist-Zustand der städtischen Feuerwehrgerätehäuser. Die dortigen Darlegungen bezüglich der Ausstattung der Feuerwehr mit Fahrzeugen und hinsichtlich baulicher Maßnahmen bilden die Grundlage der Haushaltsmeldungen für die Jahre 2021 ff.

 

Das Fahrzeugkonzept sieht vom Grundsatz her vor, dass die einzelnen Löschbezirke entsprechend der jeweiligen Gefährdungsklasse ausgestattet sind und notwendige Sonderfahrzeuge aufgrund der baulichen Gegebenheiten aktuell im Löschbezirk Mitte vorgehalten werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Ersatz-/Neubeschaffung eines Großtanklöschfahrzeugs und eines Gerätewagens Logistik 2 für den Löschbezirk Mitte empfohlen.

In den Außenlöschbezirken Rohrbach und Rentrisch sollen die dortigen Ersteinsatzfahrzeuge, die nicht mehr dem Stand der Technik und den Anforderungen an ein solches Fahrzeug entsprechen, durch neue Hilfeleistungslöschfahrzeuge ersetzt werden.

Des Weiteren ist aufgrund der zunehmenden Gefährdung durch Wald- und Vegetationsbrände die Neubeschaffung eines Waldbrandbekämpfungsfahrzeuges vorgesehen. Die Notwendigkeit hierfür resultiert aus einer Fachempfehlung des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren[1].

Schließlich wird für das Jahr 2025 eine Ersatzbeschaffung des Drehleiterfahrzeuges vorgeschlagen, für welches ansonsten im folgenden Jahr rund 70 T€ Inspektionskosten aufzuwenden wären.

Das Investitionsvolumen für Fahrzeugbeschaffungen aufgrund der empfohlenen Bedarfs- und Entwicklungsplanung beläuft sich in den Jahren 2021 bis 2025 auf insgesamt rund 2,5 Mio. €. In dem fraglichen Zeitraum werden Zuschüsse des Kreises zu den Fahrzeugbeschaffungen sowie Erlöse aus der Veräußerung von Altfahrzeugen in einer Größenordnung von insgesamt rund 280 T€ erwartet.

 

Nennenswerte bauliche Sanierungsmaßnahmen, die teilweise bereits in die Wege geleitet worden sind, hält der Sachverständige in den Gerätehäusern Mitte, Oberwürzbach und Rentrisch für erforderlich.

Der Gesamtinvestitionsaufwand hierfür kann nur grob geschätzt werden, zumal momentan untersucht wird, ob am Standort Oberwürzbach nicht ein Neubau die wirtschaftlichere Alternative wäre.

 

Für Sanierungsmaßnahmen im Gerätehaus Mitte sollen bis zum Jahr 2024 für die Erneuerung der Bodenrinne, des Hallenbodens, der Fenster sowie des Werkstatt- bzw. des Schwarz-Weiß-Bereiches insgesamt 450 T€ aufgewendet werden.

Die Situation am Standort Rentrisch wird aktuell mit einer provisorischen Lösung überbrückt, worüber die Löschbezirksführung informiert ist.

 

Nachrichtlich sei erwähnt, dass sich nach derzeitigem Kenntnisstand in den kommenden fünf Jahren ein Aufwand in Höhe von rd. 170 T€ für Kleininvestitionen ergeben wird, der nicht ausschließlich auf die Bedarfs- und Entwicklungsplanung zurückzuführen ist.

 

Wehr- und Löschbezirksführer haben sich intensiv mit der Bedarfs- und Entwicklungsplanung auseinandergesetzt. Das Benehmen über die Fortschreibung der Planung wurde hergestellt.

 

Seitens des beauftragten Gutachterbüros werden in der Ausschusssitzung die Grundzüge der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vorgestellt.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung stellt für die Gemeinden einen Orientierungsrahmen zur Aufstellung, Ausstattung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr dar. Er bildet die Grundlage für entsprechende Haushaltsmeldungen durch die Verwaltung. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggfs. erst mit der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltes durch den Stadtrat.

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Anlagen

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