Beschlussvorlage - BV/2020/0387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Verkauf der in den Erläuterungen aufgeführten, nicht mehr benötigten Altfahrzeuge des Städtischen Betriebshofes zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis wird gemäß § 35 Nr. 17 i.V.m. § 95 Abs. 3 KSVG zugestimmt.

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Erläuterung

Folgende Altfahrzeuge des Städtischen Betriebshofes werden nicht mehr benötigt. Ersatzbeschaffungen wurden bereits durchgeführt bzw. sind die Aufträge hierfür vergeben.

  1. Mercedes Benz 814, Lkw Kipper
  2. Renault Kangoo, geschlossener Kasten
  3. Großkehrmaschine Faun Viajet 5

Die Fahrzeuge sollen im Rahmen einer Versteigerung auf der Plattform "Zollauktion.de" veräußert werden.

Nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (§ 35 Nr. 17 i.V.m. § 95 Abs. 3) ist die Verfügung über Gemeindevermögen eine vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Eine Wertgrenze, unterhalb derer der Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung über Gemeindevermögen übertragen werden kann, ist nicht festgesetzt.

 

 

Aufstellung über zu versteigernde Fahrzeuge des Städtischen Betriebshofes:

 

 

Fahrzeug

Kfz.-Nr.

Baujahr

Km/Betr.Std

Bemerkungen

1

Mercedes – Benz 814

Lkw - Kipper

IGB - 233

07/1993

219.000 km

Altersbedingter Verschleiß

2

Renault Kangoo

Geschlossener Kasten

IGB – SV 15

07/2000

145.000 km

Hauptuntersuchung nicht bestanden, nicht mehr instandsetzungswürdig

3

Faun Viajet 5

Großkehrmaschine

IGB – SV 313

01/2009

16.900 h

Allgemeiner starker Verschleiß

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es wird mit einem Erlös von 16.000,00 bis 25.000,00 Euro gerechnet.

Die dabei erzielten Erlöse werden als Einnahme beim Produkt -Bauhof Betrieb gebucht.

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