Antragsvorlage - AN/2020/314

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die CDU-Ortsratsfraktion hat die Aufnahme des Tagesordnungspunktes beantragt. Es wird auf den unter TOP „Verunreinigungen durch Taubenkot“ beigefügten Antrag, Ziffer 2, verwiesen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Radfahrer zählen zum fließenden Verkehr.

 

Aus der StVO geht keine Berechtigung zum Anhalten des fließenden Verkehrs für die Ordnungsämter hervor, diese obliegt gemäß dem §36 StVO ausschließlich den Polizeivollzugsbeamten.

 

Die Polizeiinspektion St. Ingbert wurde über die Beschwerde in Kenntnis gesetzt.

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