Beschlussvorlage - BV/2020/0345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gewährung eines Kassenkredites an die Erich Ferdinand Bläse-Stiftung für Wohlfahrtspflege in Höhe von weiteren 100.000,00 € bis zum 31.12.2021 sowie der Verlängerung des bereits gewährten Kassenkredits in Höhe von 100.000 € bis zum 31.12.2021 wird zugestimmt.

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Erläuterung

Die bauliche Aufarbeitung des Gebäudes Kaiserstraße 131 („Bläse-Haus“) ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Zudem stehen noch Arbeiten im Außenbereich aus, welche den Mietern in Aussicht gestellt wurden, aber noch nicht in Angriff genommen werden konnten, u.a. wegen fehlender finanzieller Mittel. Da zurzeit noch nicht abzusehen ist, in welcher Höhe Mittel benötigt werden hat die Stiftung die Stadtverwaltung mit beiliegendem Schreiben um einen weiteren Liquiditätskredit in Höhe von 100.000 € sowie Verlängerung des im Dezember 2019 gewährten Kredits bis Ende 2021 gebeten.

 

Darüber hinaus strebt die Stiftung den Verkauf des Gebäudes Blieskasteler Straße 56 an. Hier besteht ein Kaufinteresse durch eine Privatperson. Weiterhin gibt es aus städtebaulicher Sicht Überlegungen, das Gebäude durch die Stadtverwaltung zu erwerben.

 

 

Perspektivisch soll, sobald die Finanzlage der Stiftung vollständig geklärt ist, der investive Teil des Liquiditätskredites sowie die bis dahin dann feststehenden, weiteren, noch zu beauftragenden Investitionssummen, über ein weiteres Bankdarlehen der Stiftung finanziert werden.

Aus diesem Grund erscheint die Gewährung eines Liquiditätskredits sinnvoll.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt nimmt den Betrag in Höhe von 100.000 € zusätzlich als Kassenkredit auf zu einem Zinssatz von 0%.

Aus diesem Grund bestehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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