Beschlussvorlage - BV/2020/0301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Änderung des Angebots für einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Mittelstadt St. Ingbert und dem Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in der Mittelstadt St. Ingbert e. V wird zugestimmt.

Entsprechende Mittel werden im Haushaltsplan 2021/2022 bereitgestellt. Für das Jahr 2019 erfolgt die Deckung über den Deckungskreis des Teilhaushalts 01.

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Erläuterung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.03.2020 dem Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen zwischen der Stadt St. Ingbert und jeweils der Erich Ferdinand Bläse-Stiftung für Wohlfahrtspflege, der Erich F. Bläse-Stiftung für Forschung und Wissenschaft, der Günter-Dörr-Stiftung und dem Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in der Mittelstadt St. Ingbert e.V. zugestimmt.

 

Gemäß § 8 der Vereinssatzung ist der Geschäftsführer des Vereins ehrenamtlich tätig. Aus diesem Grund sollte wie bei den Stiftungen verfahren werden und durch die Stadtverwaltung eine Erstattung der berechneten Personalkosten für die Geschäftsführertätigkeiten erfolgen.

 

Im entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag des Vereins sollte daher folgender § 3 neu eingefügt werden:

 

§ 3 Zuschuss zu den Kosten der Geschäftsbesorgung

 

Der Verein erhält gemäß Satzung des Vereins von der Stadt jährlich einen Zuschuss zu den Kosten der Geschäftsbesorgung in Höhe der Personalkosten für die Geschäftsführertätigkeiten des Vereins.

 

Der entsprechende Geschäftsbesorgungsvertrag ist als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kostenerstattung erfolgt voraussichtlich über das Produkt 1.1.13.01 – „Beratung und Unterstützung der Vereine und des Ehrenamts“. Die entsprechenden Mittel sollen bei der Aufstellung des Haushaltsplans eingestellt werden.

Für das Jahr 2020 erfolgt die Deckung über den Deckungskreis des Teilhaushaltes 01.

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Anlagen

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