Beschlussvorlage - BV/2020/0323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt übernimmt die nicht zuwendungsfähigen anerkannten Kosten zu 100% sodass die Maßnahme für die Kirchengemeinde als Träger der Kindertagesstätte kostenneutral bleibt.

 

  1. Die Mittel sind in den Haushaltsplan 2021 einzustellen.
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Erläuterung

Zur Erweiterung und Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen wird die Kita St. Franziskus durch die Anschaffung von Rundwagen die bestehende Einrichtung um eine weitere Gruppe für 25 Kinder erweitern. Mit Beschluss vom 27.02.2020 beteiligt sich die Stadt mit den gesetzlich vorgesehenen 30 % an den zuwendungsfähig anerkannten Kosten für die Anschaffung von Rundwagen der Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus. Das Projekt wurde vorab mit Landes- und Kreisjugendamt besprochen. Der Kreis stimmt der Maßnahme zu und wird diese, vorbehaltlich der Schaffung von 25 Kindergartenplätzen, entsprechend finanzieren.

 

Der Träger hat zwischenzeitlich einen Architektenvertrag mit dem Architekturbüro Michaeli und Partner geschlossen. Lt. Kostenaufstellung ist zum jetztigen Zeitpunkt mit Kosten in Höhe von 283.000,-- € zu rechnen. Die Anschaffung der Rundwagen zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen ist derzeit einmalig im Saarland und es gibt keine Erfahrungswerte ob alle hier anfallenden Kosten als zuwendungsfähig gelten. Durch die am 28.11.2019 veröffentlichten Richtlinien zum 2. Landesprogramm ab 2019 dürften, wenn überhaupt – nur noch geringe nicht zuwendungsfähige Baukosten entstehen, deren Höhe sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen läßt.

 

In der am 03.06.2020 geführten Telefonkonferenz wurde nochmals vom Träger deutlich gemacht, dass die Erweiterung der Einrichtung um eine zusätzliche Gruppe für den Träger kostenneutral bleiben muss. Ansonsten wird das Bischöfliche Ordinariat keine kirchenaufsichtliche Baugenehmigung erteilen.

 

Der Anteil der Stadt in Höhe von 30 % der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten liegt derzeit bei 84.900,00 € und wird in den Haushaltsplanentwurf 2021 eingestellt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel für die Übernahme der nicht anerkannten zuwendungsfähigen Kosten werden in den Haushaltsplanentwurf 2021 eingestellt.

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Anlagen

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