Beschlussvorlage - BV/2020/0323
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme nicht zuwendungsfähig anerkannter Investitionskosten KiTa St. Franziskus – Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen durch eine Außengruppe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Familie, Soziales und Integration (5)
- Bearbeiter:
- Claudia Motsch
- Beteiligt:
- Familie, Soziales und Integration (5)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Sonderausschuss Corona
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.06.2020
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Erläuterung
Der Träger hat zwischenzeitlich einen Architektenvertrag mit dem Architekturbüro Michaeli und Partner geschlossen. Lt. Kostenaufstellung ist zum jetztigen Zeitpunkt mit Kosten in Höhe von 283.000,-- € zu rechnen. Die Anschaffung der Rundwagen zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen ist derzeit einmalig im Saarland und es gibt keine Erfahrungswerte ob alle hier anfallenden Kosten als zuwendungsfähig gelten. Durch die am 28.11.2019 veröffentlichten Richtlinien zum 2. Landesprogramm ab 2019 dürften, wenn überhaupt – nur noch geringe nicht zuwendungsfähige Baukosten entstehen, deren Höhe sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen läßt.
In der am 03.06.2020 geführten Telefonkonferenz wurde nochmals vom Träger deutlich gemacht, dass die Erweiterung der Einrichtung um eine zusätzliche Gruppe für den Träger kostenneutral bleiben muss. Ansonsten wird das Bischöfliche Ordinariat keine kirchenaufsichtliche Baugenehmigung erteilen.
Der Anteil der Stadt in Höhe von 30 % der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten liegt derzeit bei 84.900,00 € und wird in den Haushaltsplanentwurf 2021 eingestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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290,3 kB
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2
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öffentlich
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24,5 kB
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