Beschlussvorlage - BV/2020/0315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als Grundlage der weiteren Planungen für den Ersatzneubau der KiTa St. Konrad wird der Standortvariante 2 zugestimmt.

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Erläuterung

Der derzeitige bauliche Zustand der Kita St. Konrad in der Karl-Custer-Straße erfordert dringenden Handlungsbedarf.

Nach hiesiger Einschätzung ist eine Sanierung im Bestand wirtschaftlich nicht sinnvoll und erfordert ebenso wie ein Ersatzneubau an gleicher Stelle die Auslagerung der Einrichtung in ein erst noch zu schaffendes bauliches Provisorium an einem Übergangsstandort, was wiederum mit erheblichen Kosten und zeitlichen Verzögerungen verbunden ist.

Aufgrund des erheblich gestiegenen Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen ist es jedoch dringend erforderlich, das Betreuungsangebot so schnell wie möglich zu erweitern.

Es wird daher empfohlen, die Kindertagesstätte an anderer Stelle neu zu errichten.

Hierzu hat Geschäftsbereich 6 eine Standortanalyse durchgeführt, um geeignete Grundstücke für die Neubaumaßnahmen zu finden.

Es wurden ausschließlich Standorte untersucht, die sich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Kita St. Konrad befinden. Das Areal um das ehemalige Leibniz-Gymnasium im Schmelzerwald zeigt Potentiale auf, die näher untersucht worden sind.

Im Einzelnen wurden folgende Areale detailliert untersucht:

  • Variante 1:

Randbereich der kreiseigenen Liegenschaft des ehemaligen Leibniz-Gymnasiums im Schmelzerwald

  • Variante 2

Städtische Liegenschaft hinter den Gärten der Anwohner der Straße Zur Schnapphahner Dell unterhalb der Kreisförderschule

  • Variante 3

Städtische Liegenschaft zwischen den Gärten der Anwohner der Straße Am Schmelzerwald und der Kreisförderschule

 

Bürgerbeteiligungsverfahren:

Zu diesem Projekt wurde eine freiwillige Bürgerbeteiligung durchgeführt mit dem Ziel, die Bürger frühzeitig in den Prozess einzubeziehen. Hierdurch sollten Tendenzen aufgenommen werden, damit die spätere Empfehlung der Stadtverwaltung an den Stadtrat auch Bürgerinteressen berücksichtigt. Um für die erforderliche Standortentscheidung die größtmögliche Zustimmung zu erfahren und die Entscheidungsfindung so transparent als möglich zu gestalten, sollte die Meinung der Bürger in einem breit angelegten Partizipationsverfahren abgefragt werden. Aufgrund der aktuellen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise wurde diese Bürgerbeteiligung in einem Online-Verfahren durchgeführt.

In einem Video erläuterten Frau Nadine Müller, die Beigeordnete für Kinder und Bildung, sowie Herr Martin Ruck, der Geschäftsbereichsleiter Stadtentwicklung und Umwelt, den Anlass der Planung sowie die Merkmale der jeweiligen Standorte.

Das Video wurde auf der Homepage der Stadt St. Ingbert eingestellt und in Facebook sowie der lokalen Presse bekannt gemacht. Die Anwohner der angrenzenden Straßen wurden durch Einwurf eines Flyers auf das Verfahren und die Möglichkeit der Beteiligung aufmerksam gemacht.

Bis zum Ablauf des 6. Juni sind insgesamt 21 Mails eingegangen, die sodann ausgewertet wurden.

Ergebnis:

Bei der Auswertung der eingegangenen Meinungen lassen sich sehr deutlich drei Großtendenzen erkennen:

  • Eine ganz überwiegende Mehrheit lehnt die Variante 3 kategorisch ab. Ursächlich hierfür sind massive ökologische Bedenken hinsichtlich einer erforderlichen Rodung sowie auch persönliche Betroffenheit dadurch, dass mit der Rodung und dem Neubau einer Kita eine beliebte Freizeit- und Spielfläche für anwohnende Kinder verloren ginge. Darüber hinaus wirkt das Wäldchen als Pufferfläche zu dem Schulareal der Kreissonderschule und der Sporthalle. Die auch im Video angesprochene schwierige Topografie wie auch der problematische Grundstückszuschnitt werden ebenso als Problem erkannt und bemängelt.
  • Ebenso sieht eine überwiegende Mehrheit einen positiven Ansatz durch die unmittelbare Nähe der zukünftigen Kita zu dem angrenzenden vorhandenen Wald. Dies betrifft sowohl die Variante 1 als auch die Variante 2. Die mögliche Einbeziehung des Waldes in die Außenanlagen der Kita wird als sehr reizvoll angesehen und eröffnet Optionen für besondere pädagogische Konzepte.

Im Vergleich dieser beiden Varianten erfährt Variante 1 eine Bevorzugung, da davon ausgegangen wird, dass die vorhandene Zufahrt und die vorhandenen Stellplätze auch für eine neue Kita genutzt werden können.

Demgegenüber wird auch Kritik an der Variante 1 geäußert, da sich dieser Standort in unmittelbarer Nähe befindet zu einem – vermeintlich asbestbelasteten -  Gebäudeleerstand, dessen weitere Entwicklung derzeit nicht abgesehen werden kann.

Variante 2 wird neutral sowie mit einer Mitteilung positiv bewertet.

 

  • Es wird darüber hinaus die Frage aufgeworfen, weswegen die Liegenschaft der jetzigen Kindertagesstätte sowie die Liegenschaft des ehemaligen Gymnasiums nicht als mögliche Standorte in die Untersuchung mitaufgenommen wurden, um die Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen zu vermeiden.

In ersterem Falle wäre – wie bereits in den Vorbemerkungen erläutert -  die temporäre Auslagerung der Kita erforderlich in ein Übergangsprovisorium, dessen Herstellung selbst nicht unerhebliche Kosten verursacht als auch sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.

Im zweiten Falle muss darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück im Eigentum des Saarpfalz-Kreises befindet und nach Aufgabe des Schulbetriebs wieder dem Land angedient werden muss. Der Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt – sofern aufgrund der vorbeschriebenen Situation überhaupt möglich - sowie der erforderliche Rückbau des ehemaligen Gymnasium- und des Sporthallengebäudes erfordert ebenso Zeit als auch erhebliche Investitionen, die die Stadt St. Ingbert aktuell schlichtweg überfordern.

 

Empfehlung:

Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Einwände wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Variante 3 aus der weiteren Bewertung auszunehmen.

Nach Abwägung der verbleibenden Varianten 1 und 2 wird seitens der Verwaltung die Variante 2 bevorzugt, was wie folgt begründet wird:

Erste Gespräche mit dem Saarpfalzkreis als Grundstückseigentümer (Variante 1) haben ergeben, dass mit einer verbindlichen Aussage, ob das Grundstück für den Neubau einer Kita genutzt werden kann, vorerst nicht gerechnet werden kann. Das ehemalige Gymnasium wird seitens des Saarpfalz-Kreis während geplanter Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsschule auf unbestimmte Zeit als Ausweichquartier benötigt. Danach muss das Grundstück wieder dem Land angedient werden. Ob das Land die Liegenschaft anzieht oder ablehnt, kann derzeit nicht beurteilt werden.

Der Tatsache, dass die weitere Entwicklung des Areals des ehemaligen Leibniz-Gymnasiums derzeit nicht abzusehen ist, wird bei der Bewertung der Variante 1 eine hohe Bedeutung beigemessen. Die Stadt St. Ingbert hat selbst nur geringen Einfluss auf eine solche Entwicklung. Es ist derzeit nicht absehbar, ob die Liegenschaft einer Entwicklung zugeführt wird oder ob sich der derzeitige Leerstand verstetigt und der Verfall fortschreitet, was sich unmittelbar negativ auf eine mögliche direkt angrenzende Kinderbetreuungseinrichtung auswirken würde.

Der vermeintliche Standortvorteil der bestehenden Stellplätze bei Variante 1 wird nach Rücksprache mit dem Saarpfalz-Kreis relativiert, da nach dessen Aussage die Stellplätze sämtlich durch Schüler des BBZ, die in dem sogenannten "Pavillon" unterrichtet werden, genutzt werden und somit keine Synergien bestehen.

Das Grundstück Variante 2 ist im städtischen Besitz und ist ebenfalls unmittelbar am Waldrand gelegen. Aufgrund der Topografie und der Grundstücksgröße ist die Variante 2 besser geeignet als Variante 1. Eine Einbeziehung des Waldes in die Freianlagen der Kita ist hier ebenfalls sehr gut möglich – der angrenzende Wald ist in städtischem Besitz. Zu den vorhandenen Gärten der Anlieger zur Schnapphahner Dell ist eine deutlich ausgeprägte Grünpufferzone vorhanden, die möglichst erhalten bleiben soll. Die verkehrliche Erschließung ist vorhanden und kann gegebenenfalls noch weiter ausgebaut werden. Die Empfehlungen (wie in einer Rückäußerung angemerkt) - zur Thematik der Parksituation in der Straße zur Schnapphahner Dell – gerade bei den Bring- und Abholverkehren - werden aufgenommen und geprüft.

Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte wird dem Ausschuss seitens der Verwaltung empfohlen, die weiteren Planungen auf der Grundlage der Standortvariante 2 durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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