Beschlussvorlage - BV/2020/0305
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss Möblierungskosten Kita St. Konrad zur Vermeidung erheblicher Auslagerungskosten wegen Neubau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Familie, Soziales und Integration (5)
- Bearbeiter:
- Claudia Motsch
- Beteiligt:
- Familie, Soziales und Integration (5)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Sonderausschuss Corona
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.06.2020
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Beschlussvorschlag
- Der katholischen Kirchengemeinde Heiliger Ingobertus in St. Ingbert werden zur Vermeidung eines Ausweichquartiers die Kosten für die Ersatzmöblierung in der Kindertagesstätte St. Konrad antragsgemäß in Höhe von bis zu 25.000 € erstattet unter der Maßgabe, dass die Möbel in den künftigen Neubau integriert werden.
- Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis.
Erläuterung
Zur Erweiterung und Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen wird die Kita St. Konrad durch einen Neubau in eine 6-Gruppige Einrichtung erweitert. Die Stadt wird diese Einrichtung als Bauträger errichten und finanzieren. Die Betriebsträgerschaft verbleibt bei der Kirchengemeinde.
Aktueller Stand ist, dass der ursprünglich geplante Anbau auf dem Gelände der Kita St. Konrad in der Carl-Custer-Straße verworfen wurde. Zur Zeit befindet sich die Stadtverwaltung in der Phase einer neuen Standortsuche.
Bis zur Fertigstellung des Neubaus wird ein Zeifenster bis zu 5 Jahren prognostiziert.
Mit dem kirchlichen Träger konnte vereinbart werden, dass der jetzige Standort bis zur Fertigstellung des Neubaus weiterhin genutzt werden kann. Eine Auslagerung ist somit nicht notwendig.
Durch diese Vorgehensweise können enorme Zusatzkosten sowie Personalaufwand vermieden werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Ansprüche an eine Auslagergung monetär erheblichen Mehrbedarf aufweist.
Mit Schreiben vom 10.03.2020 hat die Kath. Kirchengemeinde Pfarrei Heiliger Ingobertus St. Ingbert einen Antrag auf Kostenübernahme des Mobiliars gestellt. Ein Teil der derzeit genutzen Möbel müssen ausgetauscht werden. Durch eine Begehung durch den Leiter der Stabstelle 04 wurden die Möbel in Augenschein genommen.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist eine Verwendung der Möbel im künftigen Neubau.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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345,8 kB
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2
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öffentlich
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328,3 kB
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