Beschlussvorlage - BV/2020/0304
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung KiTa-Beiträge 2020/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Familie, Soziales und Integration (5)
- Bearbeiter:
- Claudia Motsch
- Beteiligt:
- Familie, Soziales und Integration (5)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Sonderausschuss Corona
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.06.2020
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Erläuterung
Maßgeblich für die Berechnung der Elternbeiträge sind:
- § 7 des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes (SKBBG)
- § 14 ff der Ausführungsverordnung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG)
- § 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Gemäß § 14 Abs. 2 der Ausführungs-VO SKBBG, ist der Beitrag der Erziehungsberechtigen für die Dauer des jeweiligen Kindergartenjahres so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge die nach Satz 3 festgesetzten Prozentsätze der angemessenen Personalkosten nicht übersteigt. Der nach Satz 3 festgesetzte Beitrag darf im jeweiligen Kindergartenjahr nicht verändert werden. Ab dem 1. August 2020 beträgt die Summe der Elternbeiträge höchstens 17 Prozent, ab dem 1. August 2021 höchstens 13 Prozent, ab dem 1. August 2022 höchsten 12,5 Prozent der anzurechnenden Personalkosten.
Bei der Berechnung des Elternbeitrags sind die in der Einrichtung bestehenden Angebotsstrukturen in Bezug auf Altersgruppen und Öffnungszeiten zu berücksichtigen.
Der § 4 des KAG bestimmt darüber hinaus, dass bei einer Gebührenkalkulation unterschiedliche Leistungsvorteile auch unterschiedlich berechnet werden müssen (Adäquanzprinzip). Aus diesem Grund werden für die unterschiedlichen Betreuungsangebote auch unterschiedliche Beiträge erhoben.
In der vorliegenden Kalkulation wurden die Öffnungs- und Betreuungszeiten, die Betreuungsintensität und somit die höhere Personalisierung in den Krippengruppe mit einbezogen.
Die Kalkulation basiert auf den für das Kindergartenjahr 2020/2021 prognostizierten Kinderzahlen pro Betreuungsangebots und den dafür erforderlichen Personalschlüssel.
Grundlagen der Beitragskalkulationen:
Personalkosten
Für die Beitragskalkulation, wurden die Personalkosten für das Kindergartenjahr 2020/2021 ermittelt, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, für die jeweiligen Einrichtungen. Bei der KiTa Rentrisch wurde für den geplanten Ausbau im Kindergartenbereich, mit einer Personalaufstockung von 80 Wochenstunden gerechnet.
Das Landesjugendamt gibt die rechtlichen Grundlagen für die höhere Personalisierung im Krippenbereich vor.
Betreuungszeiten- und Betreuungsform
Bei den Krippenplätzen wird nur eine Tagesbetreuung von 10 Stunden angeboten. Im Kindergartenbereich gibt es Regelplätze mit 6 Stunden, eine Regel-Plus-Betreuung mit 7 Stunden und die Tagesbetreuung.
Belegungszahlen
Im Krippenbereich wird mit einer durchgehenden Vollbelegung kalkuliert. Im Kindergartenbereich, wurde ein Platzhalter eingerechnet für die Krippenkinder die nachrücken.
Für den geplanten Ausbau einer weiteren Kindergartengruppe in Rentrisch, wurde mit einer Teilbelegung von 12 Kindern in der Tagesbetreuung gerechnet.
Gemäß dem Stadtratsbeschluss von 2015 wurden einheitliche Elternbeiträge für die städtischen Kindertagesstätten festgelegt.
Beitragskalkulation
Bei der Berechnung der Elternbeiträge, wurden die Gesamten Personalkosten der vier städtischen Kindertagesstätten für das KiTa-Jahr 2020/21 zusammenaddiert. In der Summe ergab das einen Betrag von 3.245.688,42€.
Die Betreuungsstunden wurden nach dem Einsatzgebiet, Krippe (Summe 786 Stunden) und Kindergarten (1280,5 Stunden) aufgeteilt und ebenfalls zusammengerechnet (Summe 2066,5 Stunden).
Gemäß dem Guten-Kita-Gesetz, wurde der Beitrag der Erziehungsberechtigten (kalkulatorischer Aufwand) ab dem 01.08.2020 mit 17% (=551.767,03€) berechnet und nach entsprechenden Betreuungsstunden, auf die Krippen- und KiTa Beiträge heruntergebrochen. Diese anzurechnenden Personalkosten der Krippen und KiTa´s, wurden jeweils durch die rechnerischen Gesamtstunden geteilt und somit die Kosten pro Betreuungsstunde und Monat ermittelt (Krippe 31,80€/Stunde, KiTa 12,70€/Stunde). Der Stundensatz wurde mit den kumulierten Betreuungsstunden, entsprechend der Betreuungsformen (6 Stunden, 7 Stunden und 10 Stunden) multipliziert, daraus ergibt sich der errechnete Elternbeitrag.
Daraus haben sich folgende Beiträge ergeben. Für die Krippe 318,00€ pro Monat und für die KiTa, bei 6 Stunden 76,00€ pro Monat, bei 7 Stunden 89,00€ pro Monat und bei 10 Stunden 127,00€ pro Monat.
Die Elternbeiträge sind im Vergleich zum Vorjahr in der Krippe um 27,00€ gesunken, in der KiTa, bei 6 Stunden um 5,00€, bei 7 Stunden um 5,00€ und bei 10 Stunden um 7,00€ gesunken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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