Beschlussvorlage - BV/2020/0290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert zahlt dem Verein Jugendzentrum in Selbstverwaltung St. Ingbert e.V. für die Anschaffung einer neuen Soundanlage für das JUZ St. Ingbert einen Zuschuss in Höhe von 850,00 €.

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Erläuterung

Mit beigefügtem Schreiben vom 27.01.2020 beantragt der Verein Jugendzentrum in Selbstverwaltung St. Ingbert e.V. einen Zuschuss über 850,00 € für die Beschaffung einer neuen Soundanlage für das JUZ St. Ingbert.

 

Der Verein Jugendzentrum bietet neben der offenen Jugendarbeit verschiedene Veranstaltungen für Jugendliche an. So führt der Verein im Auftrag der Stadt mehrere Discoveranstaltungen und einen Musikworkshop durch. Außerdem bietet der Verein Konzerte mit internationalen, nationalen und regionalen Bands unterschiedlicher Stilrichtungen an. Das Jugendzentrum St. Ingbert hat sich einen Namen in der Musikszene erarbeitet. Es bemüht sich große Musikakts für wenig Geld anzubieten. 

 

Der Verein Jugendzentrum besitzt für die Durchführung von Konzerten eine Soundanlage. An diese können die Bands ihre Keyboards, ihre elektrischen Gitarren und Bässe anschließen. Die Boxen und das Mischpult wurden 2010 angeschafft und haben in den letzten 10 Jahren aufgrund des vielfältigen Angebots des Vereins Jugendzentrum viele Betriebsstunden. Bei einer Veranstaltung im Jahr 2019 ging der Verstärker kaputt und aufgrund der auftretenden Überspannung sind die Boxen beschädigt worden.

 

Die im Jahr 2018 vom Zuschuss der Stadt angeschaffte Diskoanlage kann nicht für die Durchführung von Konzerten genutzt werden. Die beschafften Komponenten der Anlage sind nicht für den Anschluss von Musikinstrumenten geeignet. Um einen optimalen Klang zu erzeugen werden die Komponenten der Diskoanlage an den Verstärker der Soundanlage angeschlossen.

 

Auf Grund der bestehenden Brandschutzverordnungen wurde dem Verein Jugendzentrum untersagt nicht geprüfte Elektrogeräte an das Stromnetz anzuschließen. Jährlich müssen die angeschafften Geräte vom Elektriker des Baubetriebshofes auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden. 

Bands dürfen ihre eigenen Soundanlagen im Jugendzentrum nicht nutzen, da deren Anlagen nicht jährlich geprüft werden.

 

Um das musikalisches Veranstaltungsprogramm fortführen zu können, ist eine Soundanlage erforderlich. Das Kinder- und Jugendbüro schätzt das vielfältige Angebot des Jugendzentrums und schlägt vor, den Verein Jugendzentrum bei der Anschaffung der Soundanlage in Höhe von 850,00 € zu unterstützen. Durch diese Förderung wird ein Beitrag zur kulturellen Jugendarbeit geleistet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es fallen für die Bezuschussung der Soundanlage Kosten in Höhe von 850,00 € an. Mittel stehen im Haushalt 2020 nicht bereit. Die Finanzierung erfolgt über Buchungsstelle 3.6.40.01.531800 (Zuschüsse) durch Minderausgaben im Deckungskreis 04.

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Anlagen

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