Information - INFO/2020/0141

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Erläuterung

OM Hirsch fragt an, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung (40 km/h) an der Autobahnausfahrt Rohrbach entfernt wurde.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Angelegenheit der Geschwindigkeitsbeschilderung an der Autobahnausfahrt Rohrbach wurde an die Autobahnmeisterei Rohrbach zur Beantwortung weitergegeben.

 

Antwort des Landesbetriebes für Straßenbau:

 

In Beantwortung ihrer Anfrage bezüglich der entfernten Geschwindigkeitsbeschränkung in der AS Rohrbach, Ausfahrt auf der Richtungsfahrbahn Saarbrücken, teile ich Ihnen folgendes mit:

 

Die Anschlussstelle Rohrbach ist zwischenzeitlich grundhaft erneuert worden. 

Im Rahmen der umfangreichen Baumaßnahme wurde der Hochwuchs in den Grünflächen der Anschlussstelle nachhaltig entfernt. Die dadurch frei gewordenen Sichtfelder haben dazu geführt, dass die Übersichtlichkeit in der Ausfahrt, FR Saarbrücken, erheblich verbessert wurde.

In der Ausfahrt steht bereits eine Vielzahl von Verkehrszeichen.

So wird frühzeitig die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert.

Es folgen das Gefahrenzeichen "Radfahrer kreuzt", welches noch einmal wiederholt wird, und der Hinweis auf das Autobahnende. Die Furt des die Autobahn kreuzenden Radweges ist auffällig rot markiert, um die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs zu erhöhen. 

Aus den v. g. Gründen haben wir darauf verzichtet die Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h nach Abschluss der Bauarbeiten noch einmal aufzustellen, um auch den Vorgaben der StVO gerecht zu werden.

Nach § 45, Abs. 9 StVO sind nämlich Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. 

Weil die Bedeutung von Verkehrszeichen bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit zweifelsfrei erkennbar sein muss, sind Häufungen von Verkehrszeichen zu vermeiden. Es daher stets vorrangig zu prüfen, auf welche vorgesehenen oder bereits vorhandenen Verkehrszeichen verzichtet werden kann.

 

 

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