Antragsvorlage - AN/2020/246

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die SPD Ortsratsfraktion hat um den Sachstandsbericht gebeten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Stadtentwicklung und Umwelt 04.02.2020

Gebäudemanagement 6/65 AB

 

Chronologische Aufstellung /Sachstand Neubau Feuerwehrgeräthaus Rohrbach Fortschreibung für die Ortsratssitzung

 

05.09.2018

Einreichung der Baugenehmigung für das Projekt Neubau eines

Feuerwehrgerätehauses in Rohrbach

07.11.2018

Einreichung Förderantrag und Hu-Bau beim Fördergeber

26.02.2019

Nachforderung von Unterlagen durch Fördergeber

26.02.2019

Übersendung der Unterlagen durch Stadt an Fördergeber

19.03.2019

Termin mit Fördergeber Thema Planung

15.04.2019

Erteilung Baugenehmigung durch UBA

13.05.2019

Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung

17.05.2019

Versand der Widerspruchsunterlagen durch die UBA an LUA und Stadtwerke

St. Ingbert zur Einholung der erforderlichen Stellungnahmen

29.05.2019

Tel. Anfrage bei der UBA durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

mit der Bitte um Zusendung einer Kopie der erteilten Baugenehmigung

31.05.2019

Versand der Baugenehmigungskopie durch die UBA an das MiBS

13.06.2019

Erhalt der Stellungnahme des LUA`s als Grundlage für den Schriftsatz an den Kreisrechtsausschuss

Zitat: An der fachtechnischen Stellungnahme des LUA vom 13.11.2018 ist

festzuhalten. Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen die erteilte Baugenehmigung keine Bedenken, sofern die gestellten Auflagen eingehalten

werden.

18.06.2019

Erhalt der Stellungnahme von den Stadtwerken St. Ingbert als Grundlage

für den Schriftsatz an den Kreisrechtsausschuss Zitat:

"…wir verweisen auf den Inhalt unserer Stellungnahme zur wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung vom 22.11.2018.

Unter Einhaltung der dort näher beschriebenen Ausführungen in Verbindung

mit den Inhalten der Stellungnahme des LUA vom 13.11.2018 erteilen wir unsere Zustimmung zu der Baugenehmigung."

24.06.2019

Einreichung der Unterlagen im Widerspruchsverfahren durch die Stadt St. Ingbert

beim Kreisrechtsausschuss

02.08.2019

wiederholte Nachfrage durch die Stadt St. Ingbert bei dem Fördergeber MiBS,

letztmalig am 02.08.2019, da der Sachbearbeiter in Urlaub weilt konnte keine

Auskunft erteilt werden, Stadt soll sich Mitte August melden

05.08.2019

Bis dato liegen der Stadt St. Ingbert folgende Unterlagen nicht vor:

 

-ein vorzeitiger Maßnahmen-beginn erteilt durch den Fördergeber

-eine baufachliche Stellungnahme durch den Fördergeber

-eine geprüfte Hu- Bau durch den Fördergeber

-ein Förderbescheid vom Fördergeber

-ein Rechtsspruch vom Kreisrechtsausschuss

 

29.08.2019

Übergabe des Förderbescheids am 29.08.2019 im Rahmen einer Veranstaltung durch den Innenminister.

 

Inhalt:

baufachliche Stellungnahme

Feuerwehrfachliche Stellungnahme

geprüfte Hu- Bau

Förderbescheid Bedarfszuweisung in Höhe von 900.000,00 €

14.10.2019

Stellungnahme des Kreisrechtsausschusses mit Frist zur Beantwortung des Beschwerdeführers bis zum 31.10.2019.

30.10.2019 

Externe juristische Prüfung Erstellung

 

eines Rechtsgutachtens beauftragt durch die Stadt St. Ingbert am 30.10.2019

16.01.2020

Am 10.12.2020 hat die mündliche Verhandlung im Widerspruchsverfahren

stattgefunden.

Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden des Kreisrechtsausschusses geleitet. Der Beschwerdeführer wurde zu den betreffenden Punkten befragt.

Weder eine mündliche noch schriftliche Entscheidung über den Sachverhalt

liegt der UBA und dem Gebäudemanagement bis zum heutigen Zeitpunkt vor.  

 

Mit folgendem Satz wurde die Verhandlung von dem Vorsitzenden geschlossen.

 „… Die Entscheidung ergeht schriftlich innerhalb der nächsten Wochen …“

 

Als Vertreter der Stadt war Herr Werner (UBA) bei der Verhandlung zugegen.

 

04.02.2020

Am 13.01.2020 wurde der Stadt St. Ingbert per Postzustellungsurkunde der Bescheid des Kreisrechtsausschusses des Saarpfalz- Kreises, in der Widerspruchssache " Baugenehmigung Neubau des Feuerwehrgerätehauses Rohrbach, Hinter den Gärten 10 überstellt. Eingang bei der Fachabteilung Gebäudemanagement am 21.01.2020

 

  1. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen
  2. Der Widerspruchsführer trägt die Kosten des Verfahrens
  3. Der Nutzen der Amtshandlung beträgt 7.500,00 €

 

Durch den Beschwerdeführer kann Widerspruch beim Verwaltungsgericht

eingelegt werden. Diese Frist läuft am 11.02.2020 ab. Damit sich keine weiteren Verzögerungen im Projekt ergeben, soll mittels eines Vorbehaltsbeschlusses im BMA am 06.02.2020 ermöglicht werden die weiteren Schritte im Projekt, sowie das Ausschreibungsverfahren zu starten. Die Vorberatung hierfür erfolgt im Baumanagementausschuss sowie nachfolgend im Stadtrat am 27.02.2020.

 

Bei den ersten auszuschreibenden Gewerken handelt es sich um die Baugrund-verbesserungen mit Grundwasservorhaltung, sowie den Erd- Maurer- Betonarbeiten und Dachdeckerarbeiten.

 

13.02.2020

Mit Schreiben vom 13.02.2020 von der Stadt St. Ingbert an das Verwaltungsgericht, wurde um Auskunft gebeten ob vom Beschwerdeführer Klage erhoben worden ist.

17.02.2020

Mit Rückantwort vom 17.02.2020 wurde der Stadt St. Ingbert mitgeteilt, dass keine Klage erhoben wurde.

03.03.2020

Auftragserteilung an das Architekturbüro Trampel und Sohn zur Beweissicherung am Nachbargebäude und Außenanlagen.  Die Beweissicherung vor Baubeginn dient generell der Feststellung des Zustandes rund um die Baustelle. Bei späteren Unklarheiten und Streitigkeiten kann beispielsweise eine Beweissicherung der umgebenden Bausubstanz und der natürlichen Gegebenheiten vor Baubeginn helfen nachzuvollziehen, ob Schäden bereits vorhanden waren oder aufgrund des Baugeschehens entstanden sind

09.03.2020

Jour Fix Fachplaner, Zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise Start der Erdarbeiten für die Grundwasserhaltung geplant ab 08.06.2020. Die bereits vorliegenden Ausschreibungen werden zur Zeit  überarbeitet und ergänzt.

 

Es ist mit einer Bauzeit (inkl. Planung) von ca. 2,50 Jahren zu rechnen. In einem Sonderstadtrat am 23.03.2020 sollen die Wertgrenzen für Vergaben, aus Gründen der Corona Pandemie, angehoben werden.         

 

Von anderen Personen wurde kein Widerspruch oder Klage eingereicht.

Die Baugenehmigung wurde am 15.04.2019 erteilt sh. Chronologie* hellgrau hinterlegt.

 

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