Beschlussvorlage - BV/2020/0246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Fördergebietes um das Areal der ehemaligen Tischtennishalle gemäß der in der Anlage dargestellten räumlichen Abgrenzung.

 

  1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ist für das Erweiterungsgebiet fortzuschreiben.
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Erläuterung

Mit Schreiben vom 23.1.2020 wurde die Stadt St. Ingbert seitens des Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als Fördergeber der Städtebauförderprogramme aufgefordert, die beabsichtigten Förderprojekte nebst Mittelansatz für das Programmjahr 2020 zu melden.

 

Die Stadt beabsichtigt, Fördermittel zu beantragen im Programm „Lebendige Zentren“ (vormals „Zukunft Stadtgrün“) für die Weiterentwicklung der Gustav-Clauss-Anlage um das Areal der ehemaligen Tischtennishalle.

 

Städtebaufördermittel zum Abriss der Halle sowie zur anschließenden Freiraumgestaltung der Fläche wurden der Stadt mit Schreiben des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 28.10.2019 in Aussicht gestellt.

Grundlage einer Förderung ist die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK).

 

Da das Areal sowie die hierauf geplanten Maßnahmen in dem bisherigen ISEK nicht enthalten sind, wird es nun erforderlich, das bestehende ISEK fortzuschreiben und die bestehende Gebietskulisse um das Areal der ehemaligen Tischtennishalle zu erweitern.

Der Fördergeber erwartet hierzu einen Beschluss des Stadtrates.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss ist erforderlich zur Beantragung von Städtebaufördermitteln. Aus dem Programm können die geplanten Maßnahmen mit einem Anteil von 2/3 (Bund und Land) der zuwendungsfähigen Gesamtbaukosten gefördert werden.

 

Für die Beauftragung der Planungsleistungen stehen Restmittel bei Buchungsstelle 5.5.15.02/1452.783200 "Aufwertung der Gustav-Clauss-Anlage" zur Verfügung.

 

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Anlagen

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