Beschlussvorlage - BV/2020/0240
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurf zur Neufassung der Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau und Beteiligung als Träger öffentlicher Belange sowie Offenlage in der Kommune
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Wirtschaftsförderung (05)
- Bearbeiter:
- Emanuel Flierl
- Beteiligt:
- Wirtschaftsförderung (05)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2020
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Beschlussvorschlag
Im Zuge der Neufassung der Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau gibt die Stadt gegenüber dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Stellungnahme, wie in den Erläuterungen dargestellt, ab. Von der Verwaltung wird geprüft, ob am Sportplatz Oberwürzbach ebenfalls ein breiterer Pufferstreifen verbleiben kann.
Erläuterung
Das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz plant zusammen mit der saarländischen Landesregierung eine Neuverordnung über das Biosphärenreservat "Biosphäre Bliesgau".
Neben dem Neuzuschnitt und der Vergrößerung zweier Kernzonen außerhalb der Stadt St. Ingbert werden auch Grenzbereinigungen kleineren Umfangs an einzelnen Kernzonen durchgeführt. Außerdem kommt es zu einer Anpassung der Pflegezonengrenzen, nachdem die Natura 2000-Gebiete als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen und rechtlich gesichert wurden.
Um die Kernzone Oberwürzbach-Hirschental entstehen, aufgrund ihrer Lage zwischen zwei Landstraßen (L 235 nach Oberwürzbach und Flughafenstraße L 108) mindestens 20 m breite Pufferstreifen durch Rückverlegung der Kernzonengrenze, die als Pflegezonen ausgewiesen werden. Somit können bestehende Probleme hinsichtlich der Durchführung der Verkehrssicherungspflicht entschärft werden. (Von 98 ha Kernzone Oberwürzbach-Hirschental verbleiben 93,7 ha, die wegfallenden 4,3 ha werden durch die Gesamtfläche der ausgewiesenen Kernzonen kompensiert).
Bei der Pflegezone "Wald bei Schüren" kommt es zu einer Anpassung der Pflegezonengrenzen durch die rechtskräftige Ausweisung der Natura 2000-Gebiete als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete. Dabei handelt es sich um zwei sehr kleine Grenzänderungen.
Den Veränderungen an den Grenzen der Kernzone Oberwürzbach-Hirschental und der Pflegezone wird aus Sicht der Verwaltung zugestimmt. Auch der zuständige Förster begrüßt diese Regelung.
Bei der Stadtverwaltung wird die Neufassung der Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau (Entwurf des Verordnungstextes sowie die Übersichtskarten und Detailkarten) für die Dauer von einem Monat, vom 28. Januar bis 28. Februar 2020, im Rathaus der Stadt St. Ingbert, 4. Etage, vor Zimmer 403, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich den Bürgern der Stadt St. Ingbert bekannt gemacht.
