Beschlussvorlage - BV/2020/0242
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme Verpflichtungserklärung gegenüber der ZVK des Saarlandes (Kooperationsgesellschaft zwischen der Stadtwerke St. Ingbert GmbH und den Stadtwerken Bliestal GmbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen (2)
- Bearbeiter:
- Dieter Detemple
- Beteiligt:
- Finanzen (2)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2020
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Übernahme der uneingeschränkten Haftung durch Gewährträgerschaft für die sich aus der Mitgliedschaft der Kooperationsgesellschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK) ergebenden Verpflichtungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, nach erfolgter Genehmigung durch die Kommunalaufsicht gemäß § 93 KSVG, eine entsprechende Verpflichtungserklärung gegenüber der ZVK abzugeben.
Erläuterung
Im Zuge der Reorganisation der Stadtwerke St. Ingbert GmbH und der Stadtwerke Bliestal GmbH sowie der in diesem Zusammenhang beschlossenen Gründung einer Kooperationsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co KG, in die die Mitarbeiterschaft übergeleitet wird, wird von der Zusatzversorgungskasse Saar (ZVK) die Abgabe jeweils einer unbeschränkten Verpflichtungserklärung durch die Träger-Kommunen (Stadt St. Ingbert, Stadt Blieskastel, Gemeinde Gersheim) gefordert, da die Mitarbeiterschaft weiterhin wie bisher abgesichert sein soll.
Bereits im Zuge der Umgründung der Stadtwerke St. Ingbert vom Eigenbetrieb in eine GmbH im Jahr 2001 gab die Stadt St. Ingbert mit Datum vom 20.10.2001 eine derartige Erklärung gegenüber der ZVK ab. Diese war zuvor mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Ministerium für Inneres und Sport abgeklärt und von dieser mit Schreiben vom 08.10.2001 genehmigt worden.
Damit die neue Kooperationsgesellschaft ebenfalls Mitglied in der ZVK werden kann und die Mitarbeiter weiterhin wie bisher abgesichert sind, ist die Abgabe einer solchen Erklärung, deren Text von der ZVK verbindlich vorgegeben wird, auch zugunsten der Kooperationsgesellschaft erforderlich.
Es ist beabsichtigt, im Innenverhältnis der Gesellschafter eine Ausgleichsregelung entsprechend Ihrer jeweiligen Beteiligungshöhe zu treffen.
Zwischen den Kommunen besteht die Übereinkunft, dass die Verpflichtungserklärung prozentual zu 66,67 % durch die Stadt St. Ingbert, zu 31,45 % durch die Stadt Blieskastel sowie zu 1,88 % durch die Gemeinde Gersheim getragen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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238,9 kB
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