Beschlussvorlage - BV/2020/0235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird zugestimmt, die erforderlichen weiteren Schritte und Ausschreibungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses durch die Verwaltung in die Wege zu leiten, sofern nicht durch den Widerspruchsführer fristgerecht Klage erhoben wird.

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Erläuterung

Am 13.01.2020 wurde der Stadt St. Ingbert per Postzustellungsurkunde der Bescheid des Kreisrechtsausschusses des Saarpfalz- Kreises, in der Widerspruchssache "Baugenehmigung Neubau des Feuerwehrgerätehauses Rohrbach, Hinter den Gärten 10" überstellt.

 

  1. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen
  2. Der Widerspruchsführer trägt die Kosten des Verfahrens
  3. Der Nutzen der Amtshandlung beträgt 7.500,00 €

 

Durch den Widerspruchsführer kann Klage beim Verwaltungsgericht binnen einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids eingelegt werden. Der Stadt wurde die Ausfertigung des Bescheids am 13.01.2020 zugestellt, sodass davon auszugehen ist, dass dieser dem Widerspruchsführer ebenfalls in etwa zu diesem Zeitpunkt zugestellt worden ist. Nach Ablauf der vermuteten Klagefrist wird beim Verwaltungsgericht der etwaige Eingang einer Klageschrift erfragt.

 

Damit sich keine weiteren Verzögerungen im Projekt ergeben, soll mittels eines Vorbehaltsbeschlussses ermöglicht werden die weiteren Schritte im Projekt, sowie das Ausschreibungsverfahren zu starten. Die Vorberatung hierfür erfolgt im  Baumanagementausschuss sowie nachfolgend im Stadtrat am 27.02.2020.

 

Bei den ersten auszuschreibenden Gewerken handelt es sich um die Baugrundverbesserungen mit Grundwasservorhaltung, sowie die Erd-, Maurer-, Beton- und Dachdeckerarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Maßnahme stehen bei Buchungsstelle 1.1.11.02/2312.783050 "Neubau Feuerwehrgerätehaus Rohrbach (Baumaßnahme)" Mittel aus Resten 2018 zu Verfügung.

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Anlagen

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