Beschlussvorlage - BV/2020/0235
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrgeräthaus Rohrbach: Vorbehaltsbeschluss von anstehenden Ausschreibungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Emanuel Flierl
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Bau- und Werksausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2020
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Erläuterung
Am 13.01.2020 wurde der Stadt St. Ingbert per Postzustellungsurkunde der Bescheid des Kreisrechtsausschusses des Saarpfalz- Kreises, in der Widerspruchssache "Baugenehmigung Neubau des Feuerwehrgerätehauses Rohrbach, Hinter den Gärten 10" überstellt.
- Der Widerspruch wurde zurückgewiesen
- Der Widerspruchsführer trägt die Kosten des Verfahrens
- Der Nutzen der Amtshandlung beträgt 7.500,00 €
Durch den Widerspruchsführer kann Klage beim Verwaltungsgericht binnen einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids eingelegt werden. Der Stadt wurde die Ausfertigung des Bescheids am 13.01.2020 zugestellt, sodass davon auszugehen ist, dass dieser dem Widerspruchsführer ebenfalls in etwa zu diesem Zeitpunkt zugestellt worden ist. Nach Ablauf der vermuteten Klagefrist wird beim Verwaltungsgericht der etwaige Eingang einer Klageschrift erfragt.
Damit sich keine weiteren Verzögerungen im Projekt ergeben, soll mittels eines Vorbehaltsbeschlussses ermöglicht werden die weiteren Schritte im Projekt, sowie das Ausschreibungsverfahren zu starten. Die Vorberatung hierfür erfolgt im Baumanagementausschuss sowie nachfolgend im Stadtrat am 27.02.2020.
Bei den ersten auszuschreibenden Gewerken handelt es sich um die Baugrundverbesserungen mit Grundwasservorhaltung, sowie die Erd-, Maurer-, Beton- und Dachdeckerarbeiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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240,3 kB
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