Beschlussvorlage - BV/2020/0229
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwidmung von Haushaltsmitteln: Errichtung einer neuen Urnenwand auf dem Friedhof in Rohrbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Emanuel Flierl
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Bau- und Werksausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2020
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Beschlussvorschlag
Zur Finanzierung der Maßnahme "Errichtung einer neuen Urnenwand auf dem Friedhof Rohrbach" werden von der
Buchungsstelle 5.1.10.02/8500.781800 - Aktivierbare Zuschüsse, Kleininvestitionen von 1.000 bis 20.000 €
Mittel in Höhe von 13.000,00 € umgewidmet
und der Buchungsstelle 5.5.30.01/7081.782600 – Kleininvestitionen von 1.000.bis 20.000 € (Bewegliches Anlagevermögen) zugeführt.
Erläuterung
Durch die anhaltende starke Nachfrage nach Grabkammern in Urnenwänden auf dem Friedhof in Rohrbach ist das Angebot voraussichtlich gegen Ende des Frühjahrs erschöpft. Um weiterhin diese Bestattungsform anbieten zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig eine neue Urnenwand zu beschaffen.
Im Haushalt 2020 sind zur Errichtung neuer Urnenwände nur Haushaltsmittel für den Waldfriedhof in St. Ingbert - Mitte und den Ortsteil Hassel zweckgebunden vorgesehen. Für den Ortsteil Rohrbach wurden auf Grundlage der damaligen Bestattungszahlen keine Mittel für den Haushalt 2020 beantragt.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Maßnahme schlägt die Verwaltung vor, Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 2019 von der Buchungsstelle 5.1.10.02/8500.781800 - Aktivierbare Zuschüsse, Kleininvestitionen von 1.000 bis 20.000 € heranzuziehen. Die Mittel wurden im Haushaltsjahr 2019 nicht vollständig benötigt, da weniger Anträge auf Zuschuss nach dem Gebäudeleerstandsprogramm gestellt wurden, als bei Haushaltsaufstellung geschätzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Von der Buchungsstelle 5.1.10.02/8500.781800 - Aktivierbare Zuschüsse, Kleininvestitionen von 1.000 bis 20.000 € werden Mittel in Höhe von 13.000,00 € umgewidmet und der Buchungsstelle 5.5.30.01/7081.782600 – Kleininvestitionen von 1.000.bis 20.000 € (Bewegliches Anlagevermögen) zugeführt.
