Beschlussvorlage - BV/2020/0228
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf von Fahrzeugen und Altmaschinen des Städtischen Betriebshofes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Städtischer Betriebshof (7)
- Bearbeiter:
- Emanuel Flierl
- Beteiligt:
- Städtischer Betriebshof (7)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Bau- und Werksausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
27.02.2020
|
Beschlussvorschlag
Dem Verkauf der nachstehend aufgeführten nicht mehr benötigten Altfahrzeuge bzw. Altmaschinen des Städtischen Betriebshofes zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis wird gemäß § 35 Nr. 17 i.V.m. § 95 Abs. 3 KSVG zugestimmt.
- Mercedes Benz Actros, Absetzkipper
- Piaggio Porter, offener Kasten
- Radlader Terex
- MAN Kipper mit hydr. Kran und Streuaufsatz Winterdienst mit Schneeräumschild
- Streuaufsatz Winterdienst Schmidt SST30FH
- KULI Hubarbeitsbühne
Erläuterung
Die im Beschluss aufgeführten Altfahrzeuge bzw. Altmaschinen des Städtischen Betriebshofes wurden durch Ersatzbeschaffungen ersetzt bzw. werden nicht mehr benötigt.
Die Fahrzeuge sind teilweise nicht mehr fahrbereit (verunfallt, gravierende techni-sche Mängel, ohne TÜV).
Die Fahrzeuge bzw. die Altmaschinen sollen über das Auktionsportal "zoll-auktion.de") angeboten und zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis veräu-ßert werden.
Nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (§ 35 Nr. 17 i.V.m.
§ 95 Abs. 3) ist die Verfügung über Gemeindevermögen eine vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Eine Wertgrenze, unterhalb derer der Erwerb von Vermögensgegen-ständen und die Verfügung über Gemeindevermögen übertragen werden kann, ist nicht festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
58,9 kB
|
