Beschlussvorlage - BV/2020/0228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Verkauf der nachstehend aufgeführten nicht mehr benötigten Altfahrzeuge bzw. Altmaschinen des Städtischen Betriebshofes zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis wird gemäß § 35 Nr. 17 i.V.m. § 95 Abs. 3 KSVG zugestimmt.

 

 

 

  1. Mercedes Benz Actros, Absetzkipper
  2. Piaggio Porter, offener Kasten
  3. Radlader Terex
  4. MAN Kipper mit hydr. Kran und Streuaufsatz Winterdienst mit Schneeräumschild
  5. Streuaufsatz Winterdienst Schmidt SST30FH
  6. KULI Hubarbeitsbühne
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Erläuterung

Die im Beschluss aufgeführten Altfahrzeuge bzw. Altmaschinen des Städtischen Betriebshofes wurden durch Ersatzbeschaffungen ersetzt bzw. werden nicht mehr benötigt.

 

 

Die Fahrzeuge sind teilweise nicht mehr fahrbereit (verunfallt, gravierende techni-sche Mängel, ohne TÜV).

 

Die Fahrzeuge bzw. die Altmaschinen sollen über das Auktionsportal "zoll-auktion.de") angeboten und zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis veräu-ßert werden.

 

Nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (§ 35 Nr. 17 i.V.m.

§ 95 Abs. 3) ist die Verfügung über Gemeindevermögen eine vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Eine Wertgrenze, unterhalb derer der Erwerb von Vermögensgegen-ständen und die Verfügung über Gemeindevermögen übertragen werden kann, ist nicht festgesetzt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es wird mit einem Verkaufserlös von 15.000 bis 20.000,-- € gerechnet.

Die erzielten Erlöse werden als investive Einnahmen beim Produkt -Bauhof Betrieb- verbucht.

 

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Anlagen

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