Beschlussvorlage - BV/2020/0224
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 des Abwasserbetriebes – Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasser (EBA)
- Bearbeiter:
- Emanuel Flierl
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb Abwasser (EBA)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Bau- und Werksausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2020
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Beschlussvorschlag
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 des Abwasserbetriebes – Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert wird mit dem von Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Markus Hafner, Saarbrücken, geprüften Ergebnis wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme: 74.603.698,82€
Erträge: 9.905.344,61 €
Aufwendungen: 9.080.219,69 €
Jahresgewinn: 825.124,92 €
Der Jahresgewinn 2018 in Höhe von 825.124,92 € ist wie folgt zu behandeln:
Tilgung des Verlustvortrages: 417.480,71 €
Vortrag auf neue Rechnung: 407.644,21 €
Erläuterung
Seit dem 01.01.2007 wird die Abwasserentsorgung der Mittelstadt Sankt Ingbert als Eigenbetrieb nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – i. V. m. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) geführt.
Die für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sowie die des § 25 EigVO gelten vollständig.
Dies bedeutet, dass für den Abwasserbetrieb jährlich ein Wirtschaftsplan aufgestellt und der Jahresabschluss nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen ist.
Der Jahresabschluss ist durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu prüfen.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 03. Mai 2018 wurde Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Markus Hafner, Saarbrücken, mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2018 beauftragt.
Die Prüfung fand im Zeitraum Dezember 2019 bis Januar 2020 statt.
Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von T€ 825 ab; gegenüber dem Wirtschaftsplan 2018, der einen Jahresgewinn in Höhe von T€ 318 vorsah, beträgt die Ergebnisverbesserung rd. T€ 507. Grund für die deutliche Ergebnisverbesserung im Vergleich zur Planung sind im Wesentlichen, der Anstieg Umsatzerlöse um T€ 252, die niedrigeren Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (- T€ 148) sowie der geringere Materialaufwand (-T€ 110). Der Anstieg der Umsatzerlöse (+ T€ 252) entfällt vor allem mit T€ 171 auf ein höheres Schmutzwassergebührenaufkommen, bedingt durch einen im Vergleich zur Planung um Tcbm 53 höheren Frischwasserverbrauch (aufgrund des heißen Sommers) sowie mit T€ 79 auf ein höheres Niederschlagswassergebührenaufkommen, bedingt durch eine größere abflusswirksame versiegelte Fläche (insbesondere bei den Privaten). Die im Vergleich zur Planung geringeren Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (-T€ 148) resultieren neben geringeren Fremdkapitalzinssätzen aus einer zeitlich späteren sowie einer im Vergleich zur Planung deutlich niedrigeren Kreditaufnahme aufgrund der Verschiebung / Nichtumsetzung von geplanten Investitionsprojekten (teilweise bedingt durch Personalfluktuation). Der niedrigere Materialaufwand (-T€ 110) ist hauptsächlich auf geringere Unterhaltungsaufwendungen durch den Bauhof (-T€ 84) sowie auf geplante, jedoch nicht durchgeführte Unterhaltungsaufwendungen an als Vorfluter genutzten Gewässern zurückzuführen.
Die Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2017 in dem ein Jahresverlust in Höhe von -T€ 549 erwirtschaftet wurde, beträgt + T€ 1.360. Hauptgrund für die deutliche Ergebnisverbesserung ist der Anstieg der Umsatzerlöse (+T€ 1.202) vor allem bedingt durch die Erhöhung der Gebührensätze. Der Anstieg des Aufkommens aus der Schmutzwassergebühr beträgt T€ 481 und entfällt mit T€ 340 auf die Erhöhung Gebührensatzes von 3,03 €/ cbm auf 3,23 €/cbm sowie mit T€ 141 auf die Erhöhung des Frischwasserverbrauchs (infolge der trockenen Witterung). Die Erhöhung des Aufkommens aus der Niederschlagswassergebühr beträgt T€ 718 und ist mit T€ 709 nahezu ausschließlich auf die Erhöhung des Gebührensatzes von 0,60 €/ qm auf 0,73 € / qm zurückzuführen.
Neben der Erhöhung der Umsatzerlöse hat insbesondere der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-T€ 174) sowie der Rückgang des Materialaufwands (-T€ 51) zur Verbesserung des Jahresgewinns in 2018 beigetragen. Ursächlich für die geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind vor allem die im Vergleich zum Vorjahr um T€ 112 geringeren Abgangsverluste im Zuge von Investitionsmaßnahmen sowie die um T€ 63 niedrigeren Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt St. Ingbert. Der niedrigere Materialaufwand (-T€ 51) ist neben höheren Unterhaltungsaufwendungen an Fremdfirmen hauptsächlich auf geringere Unterhaltungsaufwendungen des Bauhofes (-T€ 102) sowie einen geringeren EVS-Beitrag für das Jahr 2018 infolge eines niedrigeren Frischwasserverbrauches (Bemessungsgrundlage für die Berechnung des EVS-Beitrages 2018 ist der Frischwasserbrauch des Jahres 2016) zurückzuführen. Die Ergebnisverbesserungen wurden nur zu einem sehr geringen Teil (+T€ 67) durch die höheren Abschreibungen (+T€ 41) sowie die höheren Zinsaufwendungen (+T€ 26) kompensiert.
Im Wirtschaftsjahr 2018 wurden Investitionsausgaben in Höhe von T€ 1.800 (Vorjahr T€ 3.039, Plan 2018 T€ 8.524 – einschl. T€ 4.559 Reste aus Vorjahren) getätigt. Die planmäßigen Tilgungsleistungen der Darlehen beliefen sich im Wirtschaftsjahr 2018 auf T€ 1.764 (ohne Umschuldung T€ 498). Finanziert wurden diese Ausgaben neben Zuwendungen und Kanalbau-und Erschließungsbeiträgen in Höhe von T€ 73, durch den Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 2.291 sowie die Inanspruchnahme von vorhandenen liquiden Mittel (-T€ 1.199), die sich dadurch von T€ 2.138 auf T€ 939 vermindert haben.
Die Eigenkapitalquote beträgt rd. 50 % und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2% erhöht. Das langfristige Anlagevermögen ist mit rd. 84 % (Vorjahr 86%) durch langfristige Finanzmittel gedeckt. Der statische Verschuldungsgrad (Fremdkapital / Eigenkapital) hat sich aufgrund der noch nicht erfolgten Darlehensaufnahme von rd.109% auf rd.100% verbessert.
Der Jahresgewinn in Höhe von T€ 825 wird in Höhe von T€ 417 mit dem Verlustvortrag verrechnet; der restliche Betrag in Höhe von T€ 408 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Prüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ein Vertreter der Prüfungsgesellschaft ist zu der Sitzung eingeladen und steht für weitere Erläuterungen zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2 MB
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