Beschlussvorlage - BV/2020/0214

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)     Die Stadt beteiligt sich mit 30% an den zuwendungsfähig anerkannten Kosten für die Anschaffung von Rundwagen und der damit möglichen Einrichtung von bis zu 25 Kindergartenplätzen im Außengelände der Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus – vorbehaltlich der anteiligen Finanzierung durch den Saarpfalz-Kreis.

2)     Die Stadt übernimmt die anteiligen Personalkosten des laut Betriebserlaubnis erforderlichen Personals der Außengruppe.

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Erläuterung

Die Leiterin der Kindertagesstätte St. Franziskus sowie ein Vertreter des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde stellten dem Oberbürgermeister und Mitarbeitern der Verwaltung Ende 2019 ein mögliches Projekt vor, durch das zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen werden könnten. Geplant ist eine Gruppe im Außengelände der Pfadfinder, angrenzend an das Außengelände der KiTa. Dazu soll ein sog. Rundwagen angeschafft werden, angeboten von einer Firma im Schwarzwald. Wasser- und Stromanschluss ist nicht erforderlich. Die Kinder, die dieser Gruppe zugeordnet sind (was im Wechsel möglich sein soll) werden ausschließlich im Außengelände betreut. Mit dieser Maßnahme besteht die Möglichkeit, bis zu 25 Tagesplätze im Kindergartenbereich zu schaffen. Die Unterstützung des Trägers wurde auch zugesagt, allerdings nur für 13 Plätze.

Das Projekt wurde vorab mit Landes- und Kreisjugendamt besprochen. Bedenken wurden nicht geäußert, allerdings wird der Kreis der Maßnahme nur zustimmen bzw. entsprechend finanzieren, wenn 25 Plätze geschaffen werden.

 

Die Kosten für einen Rundwagen betragen 150.000 €, 210.000 € für 2 Rundwagen (abhängig von Gruppenstärke). Über möglich Nebenkosten ist noch nichts bekannt. Der Träger beabsichtigt, zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens einen Architekten zu beauftragen. Bei Auftragserteilung noch im Januar 2020 wäre die Lieferung der Rundwagen zum neuen Kindergartenjahr 2020/2021 möglich.

 

Der Träger bittet um Zustimmung zum Projekt und damit um Übernahme der anteiligen Bau- und ggf. Nebenkosten sowie um Übernahme des Trägeranteils an den Personalkosten.

Finanzierung der Maßnahme

Die Maßnahme wird gefördert nach den „Richtlinien zum 2. Landesprogramm ab 2019“. Der Anteil der Stadt würde voraussichtlich bei 30% der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten liegen, d.h. mindestens 63.000€. Die anteiligen Personalkosten liegen bei ca. 10.000€. Im Haushalt 2020 sind diese noch nicht berücksichtigt.

 

Berechnung Förderung:

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechende Mittel werden in den Haushalt eingeplant.

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Anlagen

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