Beschlussvorlage - BV/2020/0183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abriss des Anwesens Kohlenstraße 4-6 und der Neugestaltung der Ecke Kohlenstraße/Josefstaler Straße in Form einer Grünanlage als Zwischennutzung wird zugestimmt.
  2. Mittel werden in Höhe von 50.000 € von der Buchungsstelle 1.1.11.02/523130 (Aufwendungen f. Unterhalt. u. Bewirtschaftung. der Gebäude/Gebäudeeinrichtungen) und in Höhe von 55.000 € von den Buchungsstellen 5.5.15.02/523121 (Aufwendungen f. Unterhalt. u. Bewirtschaftung. d. Außenanlagen/St. Ingbert-Mitte) und 5.5.15.02/523120 (Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung der Außenanlagen) umgewidmet.
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Erläuterung

Im Kreuzungsbereich zwischen Kohlenstraße und Josefstaler Straße in St. Ingbert Mitte wurde ein Teil der Baustruktur bereits zurückgebaut. Die Fläche ist aktuell geschottert und liegt brach.

 

Da die direkt angrenzende Bebauung an der Kohlenstraße ebenfalls leer steht und der bauliche Zustand mangelhaft ist, wird ein Rückbau der im städtischen Eigentum befindlichen Gebäude auf den Flurstücken 663/2 und 664 angestrebt. Der durch Durchgangsverkehr stark frequentierte und von Autofahrern intensiv wahrgenommene Bereich wird dann zu einer großen ungenutzten Brachfläche.

 

Dem Kreuzungsbereich kommt insbesondere aus verkehrsplanerischer Sicht eine wichtige Rolle zu. Bei der mittelfristigen Zielsetzung, die Kohlenstraße durchgehend in zwei Richtungen befahrbar zu machen, muss dieser Kreuzungsbereich verkehrsplanerisch neu konzeptioniert werden.

 

Da heute jedoch bei der mittelfristigen Zielsetzung weder der genaue Platzbedarf, noch die Dimensionierung und Ausgestaltung der künftigen Entwicklung bestimmt werden kann, ist es wichtig die freiwerdende Fläche perspektivisch für die erforderlichen Verkehrsanlagen zu sichern. Dennoch sollte die Wahrnehmung des zentralen Gebiets nicht von einer großen Brachfläche geprägt sein. Es wird deswegen eine Zwischennutzung angestrebt, die den Bereich optisch aufwertet und dem Platz eine temporäre Funktion zuführt. Durch schlichte, kostengünstige und funktionale Gestaltung kann dieser bei Bedarf ohne großen Aufwand in die erforderlichen Flächen für Verkehrsinfrastrukturen umfunktioniert werden.

 

Der Vorentwurf sieht im Wesentlichen eine einfache parkartige Gestaltung vor. Eine Wiese wird durch optisch ansprechende Pflanzstreifen umrahmt. Die durch den Rückbau frei gewordenen Wohnhöfe der rückwärtigen Bebauung werden durch Sichtschutzwände vom öffentlichen Raum abgeschirmt. Durch Solitärbäume können grünordnerische Akzente auf der Fläche gesetzt werden. Bäume entlang der angrenzenden Verkehrsflächen fassen den Platz und bilden eine wahrnehmbare Raumkante. Ein großzügiger Fußweg ermöglicht einen Zugang auf die Fläche und erleichtert die fußläufige Verbindungsachse hin zur Innenstadt. Die Aufweitung des Fußweges schafft eine kleine Platzsituation mit Sitzgelegenheiten.

 

Für den Abbruch der Häuser Kohlenstraße 4-6 sind nach Kostenschätzung der Fachabteilung 6/65 etwa 50.000 € zu veranschlagen. Für die Neugestaltung der Brachflächen als Grünanlage sind nach Kostenschätzung der Fachabteilung 6/64 etwa 55.000 € zu veranschlagen sodass die Gesamtmaßnahme einen Mittelbedarf von 105.000 € aufweist.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten Haushaltsmittel stehen Im Haushalt 2020 nicht bereit.

Die Mittel sind außerplanmäßig bereit zu stellen.

Die Deckung erfolgt durch Umwidmung in Höhe von 50.000 € von der Buchungsstelle 1.1.11.02/523130 (Aufwendungen f. Unterhalt. u. Bewirtschaftung. der Gebäude/Gebäudeeinrichtungen) und

in Höhe von 55.000 € von den Buchungsstellen 5.5.15.02/523121 (Aufwendungen f. Unterhalt. u. Bewirtschaftung. d. Außenanlagen/St. Ingbert-Mitte) und 5.5.15.02/523120 (Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung der Außenanlagen).

 

Die Landesregierung des Saarlandes fördert Projekte von Kommunen, die zur Aufwertung des Stadtbildes und der wahrgenommenen Atmosphäre beitragen, mit bis zu 20.000 €. Zur Finanzierung des Teilprojektes der Neugestaltung der Brachflächen als Grünanlage wird angestrebt, die Fördergelder des "Atmosphären-Check" zu akquirieren. Bei Gewährung der Fördermittel würden die bei den o.g. Buchungsstellen gesperrten Mittel nach Eingang der Förderung wieder freigegeben.

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Anlagen

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