Beschlussvorlage - BV/2020/0174
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Vorstandsmitglieds für die Günter-Dörr-Stiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Andrea Kihm
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2020
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Beschlussvorschlag
Herr Manfred Schetting ersetzt den bisherigen Vertreter der Presse, Herrn Carlo Schmude. Herr Carlo Schmude ersetzt Herrn Manfred Schetting als bisherigen Stellvertreter. Die Bestellung gilt bis zum Ablauf der laufenden Legislaturperiode des Stadtrates.
Erläuterung
Nach § 6 der Satzung der Günter-Dörr-Stiftung ist vertretungsberechtigtes Stiftungsorgan der Vorstand. Nach § 7 der Satzung setzt sich der Vorstand aus fünf Personen zusammen, wobei der jeweilige Oberbürgermeister kraft Amtes sein Vorsitzender ist. Er wird durch den jeweiligen Ersten Beigeordneten vertreten. Drei weitere Vorstandsmitglieder und ihre Stellvertreter sind vom Stadtrat aus seiner Mitte zu berufen.
Am 03.09.19 hat der Stadtrat folgende Mitglieder in den Vorstand der Günter-Dörr-Stiftung entsandt:
Mitglied: Stellvertreter/in:
SM Schmitt, Ursula (CDU) Strobel, Christa (CDU)
SM Thiel, Mathilde (SPD) Abel, Joachim (SPD)
SM Keller, Rainer (GRÜNE) Reiß, Lother (FAMILIE)
Als Vertreter der Presse im Vorstand wurde der Leiter der Saarbrücker Zeitung, Regionalredaktion Ost, Herr Carlo Schmude, und als Stellvertreter Herr Manfred Schetting benannt.
Aufgrund eines Übermittlungsfehlers wurde die Reihenfolge des Mitglieds und des Stellvertreters der Saarbrücker Zeitung falsch herum benannt. Diese soll gemäß Auskunft von Herrn Schetting geändert werden.
Herr Schetting war auch schon in der vorhergehenden Legislaturperiode Mitglied des Vorstands der Günter-Dörr-Stiftung.
Die Zusammensetzung des Vorstandes ist zeitnah mit dem Ausscheiden eines Mitglieds vorzunehmen und genau wie jede Änderung des Organs nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 des Saarl. Stiftungsgesetzes unverzüglich der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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235,2 kB
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