Beschlussvorlage - BV/2020/0174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als Vertreter der Presse im Vorstand der Günter-Dörr-Stiftung werden Herr Manfred Schetting und als Stellvertreter Herr Carlo Schmude als Redakteure der Saarbrücker Zeitung, Regionalredaktion St. Ingbert, bestellt.

Herr Manfred Schetting ersetzt den bisherigen Vertreter der Presse, Herrn Carlo Schmude. Herr Carlo Schmude ersetzt Herrn Manfred Schetting als bisherigen Stellvertreter. Die Bestellung gilt bis zum Ablauf der laufenden Legislaturperiode des Stadtrates.

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Erläuterung

Die Günter-Dörr-Stiftung unterliegt als rechtsfähige kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in St. Ingbert der von der Kommunalaufsicht geführten Stiftungsaufsicht nach dem Saarländischen Stiftungsgesetz vom 11.07.1984 in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.2014 (Amtsbl. S. 1825), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.02.2009 (Amtsbl. S. 1215). Der Gründung der Stiftung hat der Stadtrat mit Beschluss vom 01.03.1999 zugestimmt.

Nach § 6 der Satzung der Günter-Dörr-Stiftung ist vertretungsberechtigtes Stiftungsorgan der Vorstand. Nach § 7 der Satzung setzt sich der Vorstand aus fünf Personen zusammen, wobei der jeweilige Oberbürgermeister kraft Amtes sein Vorsitzender ist. Er wird durch den jeweiligen Ersten Beigeordneten vertreten. Drei weitere Vorstandsmitglieder und ihre Stellvertreter sind vom Stadtrat aus seiner Mitte zu berufen.

Am 03.09.19 hat der Stadtrat folgende Mitglieder in den Vorstand der Günter-Dörr-Stiftung entsandt:

 

Mitglied: Stellvertreter/in:

SM Schmitt, Ursula (CDU)  Strobel, Christa (CDU)

SM Thiel, Mathilde (SPD) Abel, Joachim (SPD)

SM Keller, Rainer (GRÜNE) Reiß, Lother (FAMILIE)

 

Als Vertreter der Presse im Vorstand wurde der Leiter der Saarbrücker Zeitung, Regionalredaktion Ost, Herr Carlo Schmude, und als Stellvertreter Herr Manfred Schetting benannt.

 

Aufgrund eines Übermittlungsfehlers wurde die Reihenfolge des Mitglieds und des Stellvertreters der Saarbrücker Zeitung falsch herum benannt. Diese soll gemäß Auskunft von Herrn Schetting geändert werden.

Herr Schetting war auch schon in der vorhergehenden Legislaturperiode Mitglied des Vorstands der Günter-Dörr-Stiftung.

 

Die Zusammensetzung des Vorstandes ist zeitnah mit dem Ausscheiden eines Mitglieds vorzunehmen und genau wie jede Änderung des Organs nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 des Saarl. Stiftungsgesetzes unverzüglich der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

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Anlagen

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