Beschlussvorlage - BV/2019/0068
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 504.00 "Nahversorgung Mühlwald" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes und Erlass einer Veränderungssperre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2020
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Beschlussvorschlag
- Gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 504.00 "Nahversorgung Mühlwald" beschlossen. Parallel soll die Teil-änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) durchgeführt werden.
- Die beigefügte Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gebilligt. Die Anlage 1 ist Teil des Beschlusses.
- Die beigefügte Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanteiländerung wird gebilligt. Die Anlage 1 ist Teil des Beschlusses.
- Für den Bebauungsplan Nr. 504.00 "Nahversorgung Mühlwald" sowie für die parallele Teiländerung des FNP sollen gemäß BauGB die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB durchgeführt werden.
- Vor Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zur Durchführung der Maßnahme mit dem Vorhabenträger zu schließen.
- Gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 504.00 "Nahversorgung Mühlwald" eine Veränderungssperre erlassen. Anlage 1 (Geltungsbereich) und Anlage 2 (Satzung) sind Teil des Beschlusses.
- Die Dachbegrünung des neuen EDEKA-Marktes soll so vorgenommen werden, dass grundsätzlich die Installation einer Photovoltaikanlage möglich ist.
- Die Bäume auf dem bestehenden Grünstreifen sollen zum Erhalt festgeschrieben werden.
Erläuterung
Aufstellung des Bebauungsplanes mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2017 die Grundsatzentscheidung zur
Umsiedlung des Edeka Marktes "Am Mühlwald" getroffen. Damit soll die
Nahversorgung für dieses Wohngebiet langfristig gesichert werden.
Im Vorfeld wurde dieser Standort gutachterlich vom Fachbüro Junker+Kruse,ÎDortmund untersucht. Das Gutachten hat ergeben, dass eine Sicherung der Nahversorgung in diesem Bereich Sinn ergibt, da damit die fußläufige Erreichbarkeit für die Bewohner des Gebietes gegeben ist.
Der neu geplante Markt soll auf die gegenüberliegende derzeitige Parkplatzfläche umgesiedelt werden und eine Verkaufsfläche von 1.660 m² aufweisen. Zunächst war geplant auf dem Dach des Gebäudes Parkplätze anzusiedeln um den Auenbereich zu schützen. In der neuen Planung ist ein Gründach vorgesehen, sodass ausgehend von der Straße Am Mühlwald keine Erschließung des Marktes mehr stattfinden wird. Im Bereich der Bäckerei König sollen Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden.
Zudem soll der bestehende Brascheplatz "Obermühle" sowie die derzeit bestehende Minigolfanlage mit überplant werden. Derzeit wird geklärt inwiefern dort ein Kleinspielfeld oder ein Trainingsplatz für die Spielvereinigung Elversberg (SVE) entstehen kann. Im Bereich der Minigolfanlage ist es angedacht nach deren Rückbau den Parkplatz des Schwimmbades zu erweitern. Dies hängt im Wesentlichen auch davon ab, welche Aussagen das derzeit in der Bearbeitung befindliche Lärmgutachten ergeben wird. Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben, da direkt an das Plangebiet die Wohngebäude der Straße Am Mühlwald angrenzen und diese Anwohner vom Sportlärm sowie auch von den an- und abfahrenden PKW betroffen sind.
Zwar befindet sich der bestehende Brascheplatz an fast gleicher Stelle, an der auch die neue Planung einen Sportplatz vorsieht, allerdings muss im Rahmen der Bauleitplanung das Thema "Lärm" anhand eines Gutachtens untersucht werden.
Das Gutachten wurde vorab in Auftrag gegeben, um anhand der Lärmdaten zu eruieren welche Nutzungen an dieser Stelle möglich sind und welche Maßnahmen ggf. erforderlich werden. Dies kann in der Bauleitplanung dann entsprechend berücksichtigt werden. Nach Fertigstellung des Lärmgutachtens soll eine Informationsveranstaltung für die angrenzenden Anwohner organisiert werden.
Bezüglich der Nutzung des Stadions und dem Bau eines neuen Trainingsplatzes finden weiterhin Gespräche mit der SVE statt. Ebenso werden seitens der SVE Überlegungen angestellt das Gebäude des derzeit bestehenden Edeka Marktes zukünftig zu nutzen (ggf. Umkleidekabinen, Physio, etc.) und eine Anbindung an das Stadion zu schaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll trotz der Innerortslage im Regelverfahren erfolgen, da neuere Rechtsprechungen das beschleunigte Verfahren (hier u.a. aufgrund der Lärmthematik) ausschließen. Aus diesem Grund muss im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan in diesem Teilbereich geändert werden. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Derzeit ist der Erbbaupachtvertrag zwischen der Stadt St. Ingbert und dem Investor in Bearbeitung, da der Markt auf dem städtischen Grundstück entstehen soll. Parallel hierzu ist der Planungskostenübernahmevertrag in Bearbeitung. Der Vorhabenträger soll sämtliche Kosten der Bauleitplanerstellung einschließlich Gutachten und Verfahrensführung nach §§ 2a bis 4a BauGB (Anschreiben und Auswertung der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden).
Veränderungssperre:
Gemäß § 14 BauGB ist es nach dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre zu erlassen. Von dieser Regelung wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht, um Bauvorhaben zurückstellen zu können, welche voraussichtlich durch den Bebauungsplan unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würden.
Derzeit befindet sich der neue Edeka Markt noch in Planung.
Ebenso ist noch nicht endgültig geklärt welcher Nutzung der derzeit bestehende Markt zugeführt werden soll.
Es finden Gespräche mit der Spielvereinigung Elversberg (SVE) bezüglich der Nutzung des Stadions und dem Bau eines neuen Trainingsplatzes statt. Ebenso ist angedacht die Minigolfanlage rückzubauen und ggf. den Parkplatz des Schwimmbades zu erweitern. Somit befindet sich die gesamte städtebauliche Neustrukturierung im Bereich des Mühlwaldes noch in Planung.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, für das gesamte Plangebiet eine Veränderungssperre zu erlassen und auf diese Weise die weiteren Planunterlagen flexibel ausarbeiten zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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778,4 kB
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4
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öffentlich
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518,6 kB
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5
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öffentlich
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9,5 MB
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