Antragsvorlage - AN/2020/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Förderung Erneuerbarer Energien. Breite öffentliche Diskussion, Infoveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema durch die Stadt (ggf. Stadtwerke).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Darstellung des bisherigen Energieverbrauchs der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe sowie des Anteils der Erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch (Energiemix) zu erarbeiten.

 

  1. Die Stadt strebt an bis zum Jahr 2025 im Energiemix des Eigenverbrauchs der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe einen Anteil von mindestens 50% und bis zum Jahr 2028 mindestens 80% aus Erneuerbaren Energien für die Stadtverwaltung und die städtischen Betriebe erreicht zu haben.

 

  1. Punkt 4. des Antrages wird in die Haushaltsberatungen verwiesen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Stellungnahme zu erarbeiten inwieweit es möglich ist, alle städtischen Neubauten mit Photovoltaik- und/oder Thermieanlagen sowie mit Speicheranlagen auszustatten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen städtischen Gebäuden eine nachträgliche Ausrüstung mit Photovoltaikanlagen möglich ist.

 

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Erläuterung

Die Fraktion Bündnis'90/Die Grünen hat um die Aufnahme des TOP's gebeten.

 

Es wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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