Antragsvorlage - AN/2020/203
Grunddaten
- Betreff:
-
VHS-Honorar (Sprachkurse)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2020
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Beschlussvorschlag
Die Honorare und Gebühren der vhs im Bereich Sprachen werden wie folgt festgelegt:
Honorare: 20,- € pro Unterrichtsstunde (45 Min.)
Gebühren: 2,- € pro Unterrichtsstunde (45 Min.)
Ermäßigte Gebühr: 1,50 € pro Unterrichtsstunde (45 Min.)
Diese Erhöhung tritt ab dem Programmjahr 2020/2021 (ab 09/2020) in Kraft.
Erläuterung
Zahlreiche Anbieter aus dem Bereich der Erwachsenenbildung haben in den vergangenen Jahren ihre Gebühren angehoben und teilweise auch schon Dozenten der vhs St. Ingbert abgeworben. Zwar konnte die vhs St. Ingbert durch persönliche Ansprache und eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Dozenten einer Abwanderung größtenteils entgegenwirken. Eine Honorarerhöhung ist jedoch zur längerfristigen Angebots- und Qualitätssicherung dringend zu empfehlen, insbesondere zur Anwerbung neuer Dozentinnen und Dozenten.
In der Sitzung des Stadtrates SI/0196/01 vom 12.06.2001 erfolgte die Umrechnung von DM in EURO. Der Honorarsatz wurde nach der Umrechnung mit 15,30 € und das Teilnehmerentgelt pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) mit 1,55 € pro Unterrichtsstunde für Erwachsene festgelegt.
Die letzte Erhöhung erfolgte in der Stadtratssitzung SI/1024/10 vom 22.04.2010. Es wurde ein Honorarsatz von 16,- € pro Unterrichtsstunde und ein Teilnehmerentgelt von 1,70 € (1,30 € ermäßigt) pro Unterrichtsstunde vereinbart. Gleichzeitig wurden die Fahrtkosten für Dozentinnen und Dozenten gestrichen.
Beispielberechnungen:
Variante 1: aktuelle Honorar- und Gebührenordnung
Die Honorare und Entgelte für einen Sprachkurs mit 10 Terminen á 2 Unterrichtsstunden und 10 Teilnehmern berechnen sich nach der aktuell gültigen Honorar- und Gebührenordnung wie folgt:
- Honorare: 10 Termine á 2 Unterrichtsstunden und 16,- €/UE = 320,- €
- Entgelte (10 TN): 10 Termine á 2 Unterrichtsstunden und 1,7 €/UE= 340,- €
Variante 2: Gebührenordnung lt. Antrag
- Honorare: 10 Termine á 2 Unterrichtsstunden und 20,- €/UE = 400,- €
- Entgelte (10 TN): 10 Termine á 2 Unterrichtsstunden und 2,- €/UE= 400,- €
Übersicht
| Stundensatz | TN-Entgelt | TN-Entgelt ermäßigt | Gebühr lt. Beispielfall (s.o.) |
aktuell | 16,00 € | 1,70 € | 1,30 € | 34,00 € (26,00 €) |
Lt. Antrag | 20,00 € | 2,00 € | 1,50 €* | 40,00 € (30,00 €) |
* Vorschlag der Verwaltung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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591,9 kB
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2
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öffentlich
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244 kB
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