Antragsvorlage - AN/2020/224
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Bürgerhaus Rohrbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Nadine Tauber
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
|
Kenntnisnahme
|
|
|
12.02.2020
|
Erläuterung
Die CDU Ortsratsfraktion hat um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.
Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung "Gebäudemanagement" zum
- Antrag der CDU –Ortsratsfraktion Rohrbach vom 30.02.2020 (?)
zu TOP "Sachstand Bürgerhaus Rohrbach, Ausbau des Kellergeschosses, Veranstaltungen im ehemaligen Kinosaal":
zu 1.) :Hier wird auf die Ausführungen der letzten Ortsratssitzung verwiesen :
- Mehrkosten durch Verlängerung der Gerüststandzeit:
Die im LV aufgeführte Miete für die Gebrauchsüberlassung beträgt für das bereits aufgebaute Gerüst 414,44 € / netto = 493,18 € / brutto für je weitere 10 Wochen. Dies bedeutet bei einer Verlängerung der Gerüststandzeit um 1 Jahr eine Kostensteigerung von 2.155,08 € / netto = 2.564,55 € / brutto. Dem gegenüber stehen ein jetziger Abbau des Gerüstes und ein späterer Wiederaufbau vor Baubeginn in Höhe von 13.814,63 € / netto = 16.439,40 € / brutto, auf Grundlage der vorliegenden LV-Preise – evtl. Preissteigerung nicht mitberücksichtigt. Somit würde ein Ab- und späterer Wiederaufbau des Innenflächengerüstes erheblich höhere Mehrkosten mit sich ziehen.
- Mehrkosten durch erheblichen Zeitverzug:
Gemäß VOB / B § 2 Abs. 5 haben die Auftragnehmer Anspruch auf Mehrvergütung bei durch den Auftraggeber verursachte Änderungen der Vertragsbedingungen. "Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden." Da jedoch seitens der Auftragnehmer noch kein Anspruch geltend gemacht wurde, wurde bislang seitens des Auftraggebers auch nicht auf diesen Sachverhalt hingewiesen und eine Bestätigung oder Erhöhung der Einheitspreise angefordert, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken. Der Bauherrenvertretung ist durchaus bewusst, dass eine Kostensteigerung durch Bauzeitenverlängerung / Verschiebung der Ausführungsfristen seitens der Auftragnehmer gefordert werden kann und auch dann vergütet werden muss. Nach Einschätzung der Bauleitung sind beim Gewerk "Dachdeckerarbeiten – Sandwich-Dacheindeckung" keine Mehrkosten zu erwarten.
zu 2.): Die Ausführung "Ebenso hat sich auch der Ausbau des Kellergeschosses verzögert" wird seitens der Verwaltung zurückgewiesen. Durch den vorgezogenen Bauabschnitt BA 3.1 werden lediglich die Sanierung des Hallendaches inkl. aller Nebenarbeiten und die Tragwerkssanierung im KG realisiert. Die statische Ertüchtigung der Tragkonstruktion im KG ist bereits im Winter 2018 / 2019 erfolgt und auch abgeschlossen. Die Herrichtung des ehemaligen Kinosaales in einen Veranstaltungsraum inkl. Bühne, Künstler- und Cateringbereich, sowie den dazugehörigen Sanitär-, Neben- und Lagerräumen erfolgt erst in Bauabschnitt BA 3.2, der derzeit zeitlich und auch finanziell noch nicht fixiert ist.
zu 3.) :Eine Nutzung des ehemaligen Kinosaales durch Vereine ist im jetzigen Zustand aus sicherheits-, brandschutz- und versicherungstechnischen Gesichtspunkten nicht zu gewährleisten und auch nicht mit geringem Aufwand zu realisieren. Wie im vorgenannten Punkt bereits ausgeführt, ist die Herrichtung des Veranstaltungsraumes erst im Bauabschnitt BA 3.2 geplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
87,5 kB
|
