Information - INFO/2020/0090

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Beratungsfolge

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Erläuterung

OV Weber hat den Punkt auf die Tagesordnung gesetzt. Es soll über folgende Auszahlungen aus dem Ortsratsbudget getätigt werden:

 

-          Zuschuss Rathaussturm

-          Jubiläum 160 Jahre Männerchor

 

Mitteilung der Verwaltung Ortsratsbudget 2019:

2020 konnte aus zeitlichen Gründen nicht mehr fertiggemacht werden.

Die Ansätze 2020 liegen dem Ortsrat durch den Haushaltsplan vor.

Von den Verfügungsmitteln werden die noch zur Verfügung stehenden Mittel als Ermächtigung nach 2020 übertragen.

 

Mitteilung der Verwaltung zum Doppelhaushalt 2021/2022:

 

Die Vorbereitungen der Verwaltung zur Erstellung eines Doppelhaushaltes 2021/2022 einschließlich Finanzplanung 2023/2024 werden in Kürze beginnen.

Nach der vorläufigen Sitzungsplanung soll der Haushaltsplanentwurf in der Sitzung des Stadtrates am 25.08.2020 vorgestellt werden, die Verabschiedung im Stadtrat ist für den 01.12.2020 vorgesehen.

 

Der Ortsrat wird hiermit gebeten, seine Prioritäten für den Doppelhaushalt 2021/2022 festzulegen.

 

Information zu den Investitionen:

Die Stadt kann ab 2020 zuzüglich zu den von der Kommunalaufsicht gewährten Kreditaufnahmen und projektabhängigen Landeszuweisungen mit Zuwendungen von knapp über. 2 Mio.€ jährlich aus dem Saarlandpakt rechnen.

Auf Grund des enormen, bereits mehrfach in der Presse geschilderten Investitionsstaus, insbesondere im Gebäudebereich, kann prognostiziert werden, dass diese Zuweisungen nicht ausreichen werden, um den Gesamtbetrag der anstehenden Investitionen vollständig zu finanzieren. Allein für 2 Sanierungen an städtischen Grundschulen sind über 20 Mio.€ erforderlich, die Fertigstellung der im Bau befindlichen Neuen Baumwollspinnerei wird vorangetrieben, zudem zeichnet sich für die Stadt die Möglichkeit einer Gewerbegeländeerschließung in eigener Regie ab.

 

Hinweis:

Der Geschäftsbereich Finanzen ist beauftragt, bei den Haushaltsplanungen die Einhaltung der Bestimmungen der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) einzuhalten, im investiven Bereich insbesondere das Vorliegen qualifizierter Kostenschätzungen, eines Bauzeitenplanes und eine Schätzung der jährlichen Folgekosten.

 

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Anlagen

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