Beschlussvorlage - BV/2019/0167
Grunddaten
- Betreff:
-
Überlassung des Ölsanimates der Freiwilligen Feuerwehr St. Ingbert an den Saarpfalz-Kreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
- Bearbeiter:
- Christoph Scheurer
- Beteiligt:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.12.2019
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Erläuterung
Im Jahr 1987 hat die Stadt mit einer 90 %-Bezuschussung durch Land und Kreis einen Ölsanimat erworben, der für die Ölschadensbekämpfung auf dem Wasser verwendet werden kann. Die auf dem Anhänger vorhandenen Schläuche und Dichtungen sind marode und müssen instandgesetzt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 3.000 €. Wie der Kreis mitgeteilt hat, besteht die Möglichkeit, diese Instandsetzungskosten aus Mitteln des Katastrophenschutzes zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug in das Eigentum des Kreises als Katastrophenschutzbehörde übergeht und künftig von dieser verwaltet wird. Das Fahrzeug, das einen Restbuchwert von 1 € aufweist, würde weiterhin im Gerätehaus
St. Ingbert-Mitte stationiert bleiben.
Die Wehrführung ist mit einer Überlassung des Fahrzeuges an die Katastrophenschutzbehörde einverstanden.
Da im Dezember 2019 die UVV-Prüfung des Anhängers fällig ist, kann die Stadt die hierfür anfallenden Gebühren bereits einsparen, wenn das Fahrzeug vorher dem Kreis überlassen wird. Aus diesem Grund hält die Verwaltung eine Vorberatung der Angelegenheit für entbehrlich.
Nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (§ 35 Nr. 17 i.V.m. § 95 Abs. 3) ist die Verfügung über Gemeindevermögen eine vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Eine Wertgrenze, unterhalb derer der Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung über Gemeindevermögen übertragen werden kann, ist nicht festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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250,5 kB
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