Beschlussvorlage - BV/2019/0163

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Bestätigung der Wahl des Vorsitzenden des vhs-Beirates und der Stellvertretung

Der vhs-Beirat wählt den Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Er muss nicht Mitglied des Beirates sein. § 46 Abs. 2 KSVG gilt entsprechend. Der Vorsitzende und der Vertreter werden für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates gewählt.

 

In seiner Sitzung am 15.11.2019 wurden:

 

  • Herr Albrecht Ochs zum 1. Vorsitzenden und
  • Frau Christa Strobel zur 2. Vorsitzenden

 

gewählt.

 

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule werden die Vorsitzenden nach der Beschlussfassung des Stadtrates vom Oberbürgermeister berufen.

 

Anlagen:

 

  • Satzung der Volkshochschule St. Ingbert
  • Beschlussauszug

 

 

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Anlagen

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