Beschlussvorlage - BV/2019/0153
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorfinanzierung einer Rechnung Fitnessparcours Hassel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Andrea Kihm
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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14.11.2019
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.12.2019
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Erläuterung
Der Fitnessparcours in Hassel wurde vom Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in der Mittelstadt St. Ingbert e.V. errichtet und bezahlt.
Dabei wurde eine Rechnung des Unternehmens über den von ihm angebrachten Fallschutz an den Geräten fälschlicherweise auf die Stadt ausgestellt. Diese fehlerhafte Rechnungsstellung hat sich überschnitten mit der Ämterniederlegung vom 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Vereins für soziale und kulturelle Belange in St. Ingbert e.V.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung des Vereins zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in der Mittelstadt St. Ingbert ist der jeweils amtierende Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert aufgrund seines Amtes 1. Vorsitzender des Vereins.
Nach Aktenlage wurde in einer Sitzung vom 22.08.19 Herr Michael Trittelvitz zum 2. Vorsitzenden gewählt. Ein Geschäftsführer wurde nicht gewählt.
Eine Eintragung eines vollständigen und handlungsfähigen Vorstands beim Amtsgericht ist demzufolge auch noch nicht erfolgt. Aus diesem Grund bestehen auch noch keinerlei Bankvollmachten für die jeweiligen Konten, so dass eine Zahlung der Rechnung noch nicht erfolgen kann. Da insbesondere für die Wahl eines Geschäftsführers zunächst eine neuerliche Mitgliederversammlung einberufen werden muss ist mit einer zügigen Bezahlung der Rechnung durch den Verein nicht zu rechnen.
Ein Termin für eine Mitgliederversammlung ist aktuell für den 05. Dezember geplant. Mit den Zeiten, die für Notar- und Banktermine einzukalkulieren sind ist mit einer finanziellen Handlungsfähigkeit des Vereins in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.
Die Leistung des Unternehmens ist unzweifelhaft erbracht und wurde gemäß der Fachabteilung ordnungsgemäß ausgeführt (aktuell fehlt noch 1 Gerät, über welches jedoch eine gesonderte Rechnung eingehen wird). Das Unternehmen hat demzufolge auch Anspruch auf Begleichung der Rechnung. Um dem Unternehmer weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen (dieses wartet seit Juli auf Begleichung der Rechnung) soll die Stadtverwaltung für die Rechnung in Vorlage treten. Sobald der Verein handlungsfähig ist, wird der Betrag in Höhe von 5.447,- € vom Verein zurückgefordert.
