Beschlussvorlage - BV/2019/0140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gelben Tonnen sollen eingeführt werden.

 

2. Die Werkleitung wird mit den entsprechenden Verhandlungen beauftragt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 01.01.2019 trat das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, das damit die bisher geltende Verpackungsverordnung ersetzt.

 

Danach bleibt es dabei, dass die Entsorgung von Verpackungen weiterhin den Dualen Systemen obliegt. Dazu zählen restentleerte Leichtverpackungen (LVP), Verpackungen aus Glas und Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).

In der Papiertonne wird überwiegend Papier erfasst, bei dem es sich nicht um Verpackungen handelt, wie z.B. Druckerzeugnisse.

Papiertonne und Papiergroßbehälter an den Containerstandplätzen werden von den Dualen Systemen gegen ein Mitbenutzungsentgelt mitgenutzt.

Dieses Mitbenutzungsentgelt muss in den neuen Abstimmungsvereinbarungen nach dem VerpackG neu vereinbart werden.

Zudem ist die Sammlung der Dualen Systeme auf die Sammelstruktur des ABBS St. Ingbert als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträgers ( örE) abzustimmen.

Die Ausschreibung der Sammlung von Glas endet Ende 2019, die Ausschreibung der Sammlung von LVP endet Ende 2020. Von daher muss die Ausschreibung der LVP im Laufe des Jahres 2020 erfolgen und die Sammelstruktur hierfür muss der örE mit den Dualen Systemen rechtzeitig in Form der Abstimmungsvereinbarung erklären oder wenn keine Vereinbarung zustande kommt, in Form einer Rahmenvorgabe per Verwaltungsakt vorgeben. Der Ausschreibungszeitraum erstreckt sich in der Regel über 3 Jahre.

Laut VerpackG soll aber eine konsensuale Lösung vor der Rahmenvorgabe angestrebt werden. In der Regel wird die Rahmenvorgabe per Verwaltungsakt von den Dualen Systemen gerichtlich überprüft.

 

Seitens des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU) wurde eine Orientierungshilfe für den Abschluss von Abstimmungsvereinbarungen und ein Gutachten (INFA-Gutachten) über Menge, Inhalt und Volumen des Verpackungsabfalls erstellt.

Die Dualen Systeme haben ein eigenes Gutachten (Cyclos-Gutachten) erstellen lassen, das erst seit kurzer Zeit vorliegt. Beide Gutachten gehen nach unterschiedlichen Gesichtspunkten an die Problematik heran. Diskussionspunkte sind bei der PPK-Fraktion die Abrechnung nach Volumen oder nach Massenanteilen mit entsprechender prozentualer Verteilung. Der Verpackungsanteil an der gesammelten Papiermenge liegt entsprechend der Gutachten zwischen 29-34 Prozent Masseanteil und 59-64 % Volumenanteil.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Höhe der Mitbenutzungsentgelte bei der Altpapiersammlung und die Art der Vermarktung im Papierbereich. Die Dualen Systeme gehen davon aus, dass nach dem Cyclos-Gutachten die PPK-Verkaufsverpackungen nur  48,56 % der Kosten im Papierbereich verursachen.

Die örE hätten gerne höhere Mitbenutzungsentgelte wie bisher, die Dualen Systeme wünschen eine eigene Vermarktung ihrer Anteile beim Altpapier und die Beibehaltung der Gelben Säcke im LVP-Bereich.

 

Sollten Gelbe Tonne eingeführt werden, steht eine Kostenbeteiligung der örE an den Entsorgungskosten des illegalen Mülls über die Gelben Tonnen im Raum. Nach den vorliegenden Gutachten sind die Gelben Tonnen bis zu 30 % mit Restmüll oder mit Nichtverpackungen gefüllt.

die nicht über die Lizenzgebühren finanziert sind, welche die Hersteller von Verpackungen pro Ware an die Dualen Systeme für die Entsorgung des Verpackungsabfalls zahlen müssen.

 

Die Schwierigkeit besteht nunmehr darin, alle 3 Fraktionen (PPK, Glas und LVP) in einer übergeordneten Abstimmungsvereinbarung einvernehmlich zu regeln.

 

Der ABBS St. Ingbert sollte nach bisherigem Diskussionsstand seitens des Werksausschusses ermächtigt werden, in den Verhandlungen mit dem Verhandlungsführer der Dualen Systeme folgendes zu erreichen:

 

LVP-Fraktion:

  1. Einführung der Gelben Tonne (120 l, 240 L und 1100 L) zur Verbesserung des Stadtbildes.

(Durch Vögel aufgerissene Gelbe Säcke oder zurückgelassene Gelbe Säcke verschandeln zunehmend die Landschaft.)

  1. Abfuhr der gelben Tonnen/Säcke alle 14 Tage wie bisher
  2. In Ausnahmefällen Verteilung von Gelben Säcke durch den ABBS dort, wo nachweislich

die Abfuhr von Gelben Säcken bevorzugt werden sollte. ( fehlender Platzbedarf zum Aufstellen einer weiteren Tonne z.Bsp.)

 

Glas-Fraktion:

  1. Erfassung durch Container an den Containerstandorten (wie bisherva. 45-50 Standorte)
  2. Kostenerstattung für die Reinigung der Containerstandorte

 

PPK-Fraktion:

  1. Mitbenutzung des Sammelsystems des ABBS St. Ingbert (Blaue Papiertonne, Umleerbehälter an den Containerstandorten, Papierpresse auf dem WSZ) durch die Dualen Systeme.
  2. Angemessenes Mitbenutzungsentgelt und Festlegung angemessener prozentualer Anteile der Mitbenutzung
  3. Vereinbarung einer angemessenen Kostenerstattung nach § 22 Abs. 9 VerpackG (Nebenentgelt für die Abfallberatung und Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Reinigung der Containerstandorte)

 

 

Selbstverständlich wird der Werksausschuss und der Stadtrat über die Ergebnisse der Verhandlungen informiert, sobald ein Entwurf einer  Abstimmungsvereinbarung vorliegt.

Die endgültige Fassung muss sodann vom Stadtrat endgültig beschlossen werden.

 

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