Beschlussvorlage - BV/2019/0110
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG – Errichtung und Betrieb eines Brennofens – Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.12.2019
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Erläuterung
Die Comet Schleifscheiben GmbH stellt am Standort St. Ingbert, "Im Pottaschwald 5", Schleifkörper her. Die bisherige Jahresproduktion beträgt 1.800t. Im Rahmen des Produktionsprozesses betreibt die Firma Comet Schleifscheiben GmbH eine Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse. Es sind bereits insgesamt 6 Brennöfen mit einem Raumvolumen vom 4,5 m³ bzw. 9 m³ genehmigt. Das Unternehmen plant die Umsetzung des bereits vorhandenen Ofens 2V und den Austausch des ebenfalls bereits vorhandenen Brennofens 5V.
Bei der Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionskapazität von weniger als 75 t je Tag und einem Rauminhalt der Brennanlage von 4 Kubikmeter und mehr oder einer Besatzdichte von mehr als 100 kg, handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Nummer 2.10.2, Verfahrensart "V" der 4. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV).
Die bestehende Anlage wurde ursprünglich mit Bescheid vom 15.12.1992, genehmigt. Die letzten Änderungen erfolgten mit Bescheid vom 31.01.2018 und betrafen die Änderung des Ofens 6V in Verbindung mit der Verlagerung der Brennöfen sowie den Bakelit-Aushärteöfen und der Trockenöfen in der neuen Halle sowie die Errichtung und Betrieb einer Kompaktabscheideanlage.
Die Firma Comet Schleifscheiben GmbH plant nun den Austausch des Ofen 5V bei gleichzeitiger Änderung des Ofenvolumens von bisher 4,5 m³ auf 9,0 m³. Die Aufstellung des neuen Ofens 5V erfolgt an dem Standplatz des genehmigten Ofens 2V, der seinerseits auf den Platz des Ofens 5V versetzt wird. Anlagetechnisch werden an dem Ofen 2V keine Änderungen vorgenommen.
Die Produktionskapazität von 1.800 t/Jahr Schleifkörper bleibt ebenfalls unverändert.
Der Standort der Firma befindet sich im Gewerbegebiet Pottaschwald, welches im Landesentwicklungsplan als Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung ausgewiesen ist. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die nächste Wohnbebauung befindet sich in 200 m Entfernung an der Betzentalstraße.
Dem Genehmigungsantrag ist eine Anlagen- und Betriebsbeschreibung beigefügt. Hierin wird festgestellt, dass bei ordnungsgemäßem Gebrauch, vom Vorhaben keine erheblich negativen Emissionen an Luftschadstoffen / Staub zu erwarten sind. Ebenso kann eine zusätzliche Lärmbelastung zur nächsten Wohnbebauung ausgeschlossen werden. Auf die Schutzgüter Boden und Wasser sind keine Auswirkungen zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wird die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens befürwortet.
finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Ausschnitt aus dem Katasterplan mit Markierung des Vorhabenstandortes (Stand: 24.10.2019)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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215,4 kB
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