Beschlussvorlage - BV/2019/0126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 101 Abs. 2 KSVG wird der Jahresabschluss 2018 der Stadt St. Ingbert zum 31.12.2018 mit einer

 

Bilanzsumme von     300.426.205,58

 

und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von      - 659.136,99

 

festgestellt.

 

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Erläuterung

Die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH hat für das Haushaltsjahr 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss und den Jahresfehlbetrag fest.

 

Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss an. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und Rechnungsführung nicht heilt.

 

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht sind an sieben Werktagen öffentlich auszulegen (§ 101 Abs. 3 KSVG).

 

Der Entwurf des Prüfberichtes wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt. Der Jahresabschluss 2018 ist im vorläufigen Prüfbericht abgebildet.

 

Vorgenannter Ausschuss hat einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß dem vorstehenden Beschlussvorschlag festzustellen.

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Anlagen

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