Beschlussvorlage - BV/2019/0126
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung (03)
- Bearbeiter:
- Alexandra Hell
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Entscheidung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.12.2019
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Erläuterung
Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss und den Jahresfehlbetrag fest.
Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss an. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und Rechnungsführung nicht heilt.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht sind an sieben Werktagen öffentlich auszulegen (§ 101 Abs. 3 KSVG).
Der Entwurf des Prüfberichtes wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt. Der Jahresabschluss 2018 ist im vorläufigen Prüfbericht abgebildet.
Vorgenannter Ausschuss hat einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß dem vorstehenden Beschlussvorschlag festzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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260,5 kB
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2
|
öffentlich
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238,1 kB
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