Beschlussvorlage - BV/2019/0120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Mühlwald" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen.

 

 

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht

für den Bereich "Mühlwald"

 

Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom XX.XX.XXXX folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1 Satzungsgebiet

Diese Satzung gilt für die Grundstücke der Gemarkung St. Ingbert, Flur 19, Flurstück Nr.4557/75, 4555/7, 4555/5 und 4555/6.  Es handelt sich dabei um das Anwesen "Arthur-Kratzsch-Straße 5" sowie um das Anwesen "Gartenstraße 152".  Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

 

 

 

§ 2 Vorkaufsrecht

(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

 

 

§ 3 Anwendungsgrundlagen

Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

 

 

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

St. Ingbert, TT.MM.JJJJ

 

 

Mittelstadt St. Ingbert

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

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Erläuterung

Im Bereich "Mühlwald" im Stadtteil St. Ingbert Mitte soll der bestehende Edeka-Markt an der Ecke Gartenstraße / Spieser Straße auf die gegenüberliegende Straßenseite umgesiedelt werden. Derzeit befindet sich auf der städtischen Fläche ein öffentlicher Parkplatz.

 

Einhergehend mit der Umsiedlung des Marktes sind weitere städtebauliche Ordnungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich zwischen dem Mühlwaldstadion und dem Schwimmbad "Das Blau" geplant. Angedacht ist auch die Neustrukturierung der Sportanlagen in diesem Bereich, da der bestehende Sportplatz "Obermühle" aufgrund der Neubaumaßnahme des Edeka-Marktes weiter in Richtung Schwimmbad verlegt werden muss. Die derzeit noch bestehende Minigolfanlage, welche sich auf städtischem Gelände befindet und verpachtet ist, soll in Kürze aufgegeben werden. Das daran angeschlossene Flurstück Nr. 4557/75 auf dem sich ein Gastronomiebetrieb befindet, ist nicht in städtischer Hand. Im Rahmen einer Neustrukturierung des gesamten Areals muss dieses Grundstück jedoch in die Betrachtung miteinbezogen werden.

 

Ebenso wird das besondere Vorkaufsrecht für das Grundstück des derzeit bestehenden Edeka-Marktes ausgewiesen. Nach dem Umzug des Marktes in das neu geplante Gebäude, soll in dem alten Marktgebäude kein zentrenrelevanter Einzelhandel mehr angesiedelt werden. Die Folgenutzung steht derzeit noch nicht fest. Mithilfe des Vorkaufsrechtes ist es der Stadt möglich die Entwicklung an diesem Standort zu steuern.

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Anlagen

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