Information - INFO/2019/0083
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung eines Ortsratsmitgliedes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Kenntnisnahme
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12.11.2019
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Erläuterung
Mit Schreiben vom 11. November 2019 hat Harr Markus Schmitt mitgeteilt, dass er sein Ortsratsmandat mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Für Herrn Schmitt sollte Frau Sabine de Haas als nachrückende Ersatzperson nach § 51 in Verbindung mit § 44 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) berufen werden. Diese hat jedoch mit Schreiben vom 11. November 2019 die Annahme ihres Mandates abgelehnt.
Sodann rückt Herr Dr. Gerhard Karl Wenz nach.
Herr Dr. Wenz ist gemäß § 74 Nr. 3 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Die Erklärung über die Annahme des Ortsratsmandates steht derzeit noch aus und muss zur Sitzung nachgereicht werden.
