Antragsvorlage - AN/2019/148
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Parkzone zum Be- und Entladen vor dem Anwesen Theodor-Heuss-Platz 22 (Blumen Martin)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Entscheidung
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12.11.2019
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Erläuterung
Die SPD-Ortsratsfraktion hat um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten. Es wird auf den unter TOP „Feinstaub und Lärm in der Kaiserstraße“ beigefügten Antrag, Ziffer 3, verwiesen.
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der PI St. Ingbert und dem Landesbetrieb für Straßenbau die Errichtung einer Parkzone zum Be- und Entladen vor dem Anwesen Theodor-Heuss-Platz 22, 66386 St. Ingbert geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Einrichtung einer Parkzone zum Be- und Entladen kann nicht befürwortet werden.
Dies begründet sich wie folgt:
- Der Gehweg verfügt nicht über die erforderliche Breite, um ein Abstellen der Fahrzeuge nur auf dem Gehweg zu gewährleisten.
Somit muss eine Fahrbahn des Theodor-Heuss-Platzes in Anspruch genommen werden.
Aufgrund der hohen Verkehrsmenge auf der L 119 in diesem Bereich wurden zwei Fahrspuren in Richtung Saarbrücken eingerichtet.
Die teilweise Wegnahme einer Fahrspur führt dazu, dass diese Fahrspur behindert wird und durch den notwendigen Fahrspurwechsel die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs leidet.
- Die betreffende Parkzone soll unmittelbar vor einer Fußgängersignalanlage errichtet werden. Dies kann dazu führen, dass sich die Sichtverhältnisse auf diese Fußgängersignalanlage verschlechtern, was unter Umständen zu einer Gefährdung der Fußgänger führen kann.
Ferner ist zu erwarten, dass sich nach dem Umbau des "alten" Stadtbades die Fußgängerfrequenz im Bereich der Fußgängersignalanlage deutlich erhöht, sodass die Einrichtung einer Parkzone kontraproduktiv wäre.
- Die Beeinträchtigung einer Fahrspur durch die Errichtung einer Parkzone führt auch zu Behinderungen bei der Einfahrt in die Gartenstraße, die als Einbahnstraße nur dem Theodor-Heuss-Platz her zu befahren ist.
Auch dadurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gefährdet.
