Beschlussvorlage - BV/2019/0113
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Förderung der Freien Wohlfahrtsverbände und sozialen Verbände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Karsten Braun
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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12.11.2019
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Beschlussvorschlag
Die Zuschüsse zur Förderung der Freien Wohlfahrtsverbände und sozialen Verbände werden wie folgt gewährt:
Caritas | 8.002,47 € |
Arbeiterwohlfahrt | 1.994,39 € |
Lebenshilfe | 1.495,83 € |
Kinderschutzbund | 1.693,50 € |
Deutsches Rotes Kreuz | 1.408,02 € |
Malteser | 1.177,70 € |
Diakonisches Werk | 428,09 € |
Der Paritätische | 300,00 € |
Behindertensportgemeinschaft | 200,00 € |
Gesamt | 16.700,00 € |
Erläuterung
Im Haushalt steht unter der Produktnummer 3.3.10.01 die Summe von 16.700 € bereit als freiwillige Leistung für die Freien Wohlfahrtsverbände.
Der Arbeitskreis Wohlfahrtspflege hat 2006 einen Verteilermodus erarbeitet, der im Sozialausschuss Zuspruch fand. Die vorliegende Berechnung beruht auf diesem Verteilerschlüssel und basiert auf den von den Verbänden vorgelegten Fragebogen, die im Jahr 2019 für das zurückliegende Jahr 2018 eingereicht wurden.
Aufgrund der eher geringen Zahl unterstützter Personen/Mitglieder schlägt die Verwaltung vor, an die Verbände, die keine vielfältigen Aktivitäten anbieten, eine Pauschale auszuzahlen.
Die folgenden zwei kleinen Verbände, die im letzten Jahr noch Zuschüsse erhielten, bestehen nicht mehr:
Am 09.07.2019 teilte Frau Keiper mit, dass die Selbsthilfegruppe St. Ingbert des Deutschen Diabetikerbundes aufgelöst wurde und die Gewährung eines Zuschusses entfällt.
Ebenso teilte Frau Pfeffer mit, dass der Verein "Kleine Hände" e.V. aufgelöst wurde und die Gewährung eines Zuschusses entfällt.
Es verbleiben noch die folgenden zwei Verbände, denen Pauschalen gewährt werden sollen:
Der Paritätische (Dachverband) 300,00 €
(595 Mitglieder – ca. 150 unterstützte Personen in IGB)
Behindertensportgemeinschaft 200,00 €
(12 Mitglieder – 13 unterstützte Personen in IGB)
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Gesamtsumme 500,00 €
Abzüglich dieser auszuzahlenden Pauschalen in Höhe von 500,00 € verbleibt ein Betrag in Höhe von 16.200,00 €, der auf die restlichen Verbände aufgeteilt wird.
Aus den ausgefüllten Fragebogen geht hervor, wie viele bedürftige Personen die Verbände in der Gesamtstadt St. Ingbert unterstützen. Über den Schlüssel der unterstützten Personen sollen 2/3 der Summe des Gesamtetats verteilt werden (gerundet 11.000 €).
Berechnung I:
Die verbleibenden 5.200 € (= 16.700 € - 500 € - 11.000 €) werden nach einem Punktesystem vergeben. Anhand der Angaben im Fragebogen wurde ermittelt, welche unterschiedlichen Angebote jeder Verband vorhält; jede Aktivität wurde mit einem Punkt gewichtet.
Ermittlung der Punkte:
Berechnung II:
Die erreichten Punkte der Wohlfahrtsverbände multipliziert mit dem Faktor 94,55 € ergibt gerundet folgende Summen:
AUSZAHLUNG (gerundet):
